Vergütung
BMG stellt klar – 3,42 Prozent nach Kürzung um einen Prozentpunkt
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V für 2027 auf +3,42 Prozent festgesetzt. Strittig war, ob davon noch ein Prozentpunkt abzuziehen ist – mehrere Krankenkassen rechneten bereits mit 2,42 Prozent. Das Ministerium widerspricht auf Nachfrage von Sascha Iffland: Die Kürzung ist im veröffentlichten Wert schon enthalten. Für Vergütungsverhandlungen in der häuslichen Krankenpflege ist das ein Unterschied von rund 30 Prozent Verhandlungsspielraum.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die neue Grundlohnsummensteigerung am 14. September 2026 im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Sie beträgt bundeseinheitlich +3,42 Prozent. Die Rate ist die zentrale Obergrenze für Vergütungsanpassungen von Leistungserbringern der gesetzlichen Krankenversicherung – betroffen sind unter anderem die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege.
Unklar war nach der Veröffentlichung die Bemessungsgrundlage: § 71 Abs. 3 Satz 3 SGB V sieht eine Verringerung der Veränderungsrate um einen Prozentpunkt vor. Offen blieb, ob dieser Abzug noch auf die veröffentlichten 3,42 Prozent anzuwenden ist – was eine effektive Rate von 2,42 Prozent ergeben hätte – oder ob die Kürzung bereits eingerechnet war.
Der auf soziale Einrichtungen spezialisierte Rechtsberater Sascha Iffland hatte in Verhandlungen mit Krankenkassen festgestellt, dass einzelne Kassen bereits von 2,42 Prozent ausgingen. Nach seiner Lesart sprach eine konsequente Auslegung der Norm jedoch dafür, dass der veröffentlichte Wert die gesetzliche Kürzung schon abbildet.
Iffland fragte am 16. September 2026 beim BMG nach und erhielt nach eigenen Angaben noch am selben Tag Antwort vom Referat L 9 – Beratung und Information für Versicherte und Leistungserbringer. Darin bestätigt das Ministerium, dass die Rate auf Basis der vierteljährlichen Rechnungsergebnisse der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds ermittelt und für das Jahr 2027 um einen Prozentpunkt verringert wurde. Der Wert von +3,42 Prozent für das gesamte Bundesgebiet ist demnach der bereits gekürzte Betrag. (ck)
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