Pflegebedürftige
Apotheken wollen Pflegedienstaufgaben übernehmen
Zwei Landesapothekerkammern wollen Apotheken stärker in die Pflege einbinden – und dafür bezahlt werden. Hessen fordert eine neue pharmazeutische Dienstleistung (pDL) für die Beratung zu Pflegegrad-Anträgen, zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und zu Hilfsmitteln, aufgenommen in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung. Berlin will einen jährlichen pharmazeutischen Hausbesuch für pflegende Angehörige etablieren, inklusive Prüfung der Versorgungssituation im Haushalt und Versorgungskoordination.
Die Pflegeversicherung steht nach Darstellung von „Apotheke adhoc“ unter ähnlichem Druck wie die gesetzliche Krankenversicherung: steigende Kosten, knappe Mittel, Personalmangel und ein durch die Alterung der Bevölkerung wachsender Bedarf. Die Landesapothekerkammern Hessen und Berlin sehen darin eine Gelegenheit, den Apotheken vor Ort neue Aufgaben zuzuweisen – strukturiert und, das ist der Kern beider Anträge, vergütet.
Die Landesapothekerkammer Hessen will laut dem Bericht eine neue pharmazeutische Dienstleistung (pDL) etablieren, über die Apotheken pflegebezogene Beratungs- und Unterstützungsleistungen anbieten können. Als apothekenpflegerische Kernleistungen sollen dabei die Beratung bei Pflegegrad-Anträgen und bei Besuchen des Medizinischen Dienstes, die Hilfsmittelberatung sowie die allgemeine pflegerische Begleitung von Betroffenen und Angehörigen definiert werden. Diese Leistungen sollen nach dem Willen der Kammer in den Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgenommen werden.
Konkret nennt die Kammer das Ausfüllen von Pflegegradanträgen, die Formulierung pflegerelevanter Unterlagen, die Vorbereitung auf und Begleitung bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst, die Beratung zur Auswahl und Anwendung von Hilfs- und Pflegemitteln sowie die allgemeine Orientierung in einem aus ihrer Sicht oft unübersichtlichen Pflegesystem. Adressiert werden sollen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen.
Begründet wird der Vorstoß mit dem demografischen Wandel: Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steige kontinuierlich, während ambulante und stationäre Strukturen zunehmend unter Druck gerieten. Die Apotheke vor Ort nehme in diesem Spannungsfeld eine „einzigartige Brückenfunktion“ ein – als wohnortnaher, niedrigschwelliger Anlaufpunkt mit täglichem Kontakt zu einem Großteil der pflegebedürftigen Bevölkerung und ihrer Angehörigen.
Apotheker:innen, so die Argumentation der Kammer, verfügten durch ihre tägliche Arbeit mit Arzneimitteln über ein fundiertes Bild des Gesundheitszustands ihrer Kundschaft. Sie kennten Polypharmazie, Alltagseinschränkungen und soziale Lebensumstände – Wissen, das laut Kammer über die reine Arzneimittelversorgung hinausgehe und unmittelbar pflegerische Relevanz besitze. Die Apotheke fungiere als Schnittstelle zwischen dem selbstständigen Leben zuhause und intensiver ambulanter oder stationärer Pflege. Eine gesetzliche Verankerung würde nach Einschätzung der Kammer nicht nur die Versorgungsqualität verbessern, sondern auch die Rolle der Apotheke als Gesundheitsdienstleister im Sozialraum stärken. Die Apothekerschaft sei bereit, Verantwortung zu übernehmen, der Gesetzgeber müsse die Rahmenbedingungen schaffen.
Die Apothekerkammer Berlin setzt in ihrem Antrag einen anderen Schwerpunkt und fordert die pDL „pharmazeutischer Hausbesuch für pflegende Angehörige“ fest im Leistungskatalog. Pflegende Angehörige sollen den Besuch einmal jährlich sowie bei relevanten Medikationsänderungen in der Apotheke beantragen können; durchführen soll ihn ein:e qualifizierte:r Approbierte:r im Haushalt der zu pflegenden Person.
Inhaltlich soll der Hausbesuch über die bestehende pDL „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ hinausgehen: Vorgesehen sind zusätzlich die Prüfung der tatsächlichen Versorgungssituation im Haushalt, gegebenenfalls die Bereinigung der Arzneimittelbestände, die Einbeziehung der pflegenden Angehörigen sowie gegebenenfalls eine erweiterte Versorgungskoordination. Weil der Leistungsumfang deutlich größer sei, müsse die Vergütung entsprechend höher ausfallen, argumentiert die Kammer.
Als Begründung führt die Kammer Berlin an, dass es für die wachsende Gruppe pflegender Angehöriger bislang keine strukturierte externe Hilfestellung und Schulung zur Arzneimittelanwendung im häuslichen Umfeld gebe. Um sie und die Gepflegten wirksam unterstützen zu können, müsse man die Gegebenheiten vor Ort kennen.
Die Kammer listet typische offene Fragen auf: die richtige Lagerung von Arzneimitteln, Klarheit über Dosierungen, das Vorhandensein eines aktuellen Medikationsplans, das korrekte Stellen der individuellen Medikation, Besonderheiten bei der Einnahme sowie die Identifikation einzelner Präparate. Nach Auffassung der Kammer lassen sich diese Punkte im Rahmen eines Hausbesuchs klären. (ck)
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