Pflegebedürftige
Gutachten kritisiert fehlende Zweckbindung des Pflegegeldes
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) empfiehlt in einem aktuellen Gutachten eine grundlegende Überprüfung des Pflegegeldes.
Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) empfiehlt in einem aktuellen Gutachten eine grundlegende Überprüfung des Pflegegeldes. Die Analyse wurde im Auftrag des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) erstellt. Sie kritisiert die fehlende Zweckbindung des Pflegegeldes und stellt infrage, ob die finanzielle Unterstützung tatsächlich bei den Bedürftigen ankommt.
Das Gutachten macht deutlich, dass sich die Pflegewirtschaft in einem Spannungsfeld zwischen steigendem Pflegebedarf und zunehmendem Arbeitskräftemangel befindet. Mit dem Renteneintritt der Babyboomer-Generation droht eine erhebliche Zunahme der Pflegefälle. Gleichzeitig kommen weniger Fachkräfte nach. Angesichts dieser Entwicklungen empfiehlt das IW kurzfristige Einsparungen im Pflegebereich, um steigenden Beitragssätzen entgegenzuwirken.
Langfristig schlägt das Gutachten eine Konzentration auf pflegerische Kernleistungen vor und fordert eine Entbürokratisierungsoffensive. Außerdem sollten digitale Lösungen, künstliche Intelligenz und Pflegerobotik stärker gefördert werden, um das Pflegepersonal zu entlasten. Bisher werden Investitionen in digitale Innovationen jedoch durch regulatorische Vorgaben erschwert. „Digital unterstützte Innovationen erfordern Investitionen, die aber in der vollstationären Pflege bei den Investitionskosten und Pflegesätzen kaum angerechnet werden. Bei den Investitionskosten werden lange Amortisationsfristen unterstellt, die oftmals über den betriebswirtschaftlichen Abschreibungszeitraum hinaus reichen. Auch das hemmt die Verbreitung innovativer Pflegekonzepte. Schließlich haben digitale Lösungen zum Ziel, Pflegepersonal zu entlasten. Diese Einsparungen müssen bei den Instrumenten der Personalbemessung ebenso berücksichtigt werden wie die erforderlichen Personalbedarfe in der IT und Organisationsentwicklung“, heißt es in dem Gutachten.
Das IW plädiert schließlich für mehr Flexibilität in der Pflegepolitik: Statt starrer Vorgaben brauche es regionale Lösungen, die sowohl den Pflegebedarf als auch die Verfügbarkeit von Pflegekräften berücksichtigen: Denn in einzelnen Regionen entwickeln sich Pflegebedarfe unterschiedlich, ebenso das Arbeitskräfteangebot und die Kapazitäten in der vollstationären Pflege. Deshalb brauche es differenzierte Lösungen statt einheitliche Regeln, Gestaltungsspielräume für innovative Pflegekonzepte statt bürokratische Standardisierungen.
Das vollständige Gutachten finden Sie hier.
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