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„Axt an die Tarifrefinanzierung“: Verbände laufen Sturm
Das Bundesgesundheitsministerium plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) die befristete Aussetzung der Tarifbindung als Zulassungsvoraussetzung in der Pflege. Wohlfahrtsverbände, Anbieter- und Fachverbände warnen vor massiven Folgen für Beschäftigte, Träger und die Versorgungssicherheit. Brisant: Für Stellungnahmen bleibt den Verbänden nur Zeit bis Mittwoch, 10. Juni.
Nach dem am 3. Juni 2026 bekannt gewordenen Referentenentwurf werden mit dem neuen § 72 Absatz 3g SGB XI mehrere Vorschriften zur tariflichen Entlohnung ab 2027 für vier Jahre ausgesetzt. Sie verpflichten zugelassene Pflegeeinrichtungen bislang dazu, ihre Beschäftigten nach Tarif oder in tariflicher Höhe zu entlohnen. Das Bundesgesundheitsministerium begründet den Schritt in der Entwurfsbegründung als „Beitrag zur Entbürokratisierung“ und als „Zeichen für eine neue Vertrauenskultur in der Pflege“. Das Ziel einer deutlichen Lohnverbesserung sei „klar erreicht“.
Verbände sehen Tarifautonomie in Gefahr
Diakonie- und Caritasverbände kritisieren die Pläne in einer gemeinsamen Pressemitteilung scharf. „Die Politik macht klare Vorgaben zur Personalausstattung und zur Qualität der Versorgung. Gleichzeitig soll die Refinanzierung der dafür notwendigen Löhne eingeschränkt werden. Das passt nicht zusammen“, heißt es in der Erklärung von VKAD, DEVAP, VdDD und den Caritas-Dienstgebern. Ohne auskömmliche Refinanzierung könnten tarifgebundene freigemeinnützige Anbieter ihren Versorgungsauftrag nicht erfüllen.
Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, erklärt: „Wenn Tariflöhne nicht mehr vollständig refinanziert werden, trifft das vor allem Pflegekräfte und gemeinnützige Träger, die nach Tarif bezahlen, ins Mark.“ Wer Tarifbindungen infrage stelle, greife die Tarifautonomie und kirchliche Arbeitsrechtsregelungen an.
Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), warf Warken vor, das Personalproblem zu ignorieren. „Im Gezerre um die Finanzierung vergisst die Ministerin, dass die Pflege auch von Menschen geleistet werden muss“, sagte Meurer. Im Entwurf fänden sich keinerlei wirksame Impulse gegen den bevorstehenden Personalmangel. Einfache Lösungen wie die Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte würden ignoriert. „Stattdessen wird die Axt an die bewährte Tarifrefinanzierung gelegt.“
Wie sieht es eigentlich arbeitsrechtlich aus?
Kritisch äußerte sich der Darmstädter Rechtsanwalt und auf Pflege‑ und Sozialrecht spezialisierte Jurist Sascha Iffland in einem Beitrag auf LinkedIn zur praktischen Umsetzung der Pläne: Es stelle sich die Frage, wie die vorgesehenen Änderungen arbeitsrechtlich realisiert werden sollen. Ein wiederholter Wechsel zwischen verpflichtender Tarifbindung und deren Aufhebung innerhalb weniger Jahre sei schwer vorstellbar. Wer die Zahlung von Tariflöhnen zur Zulassungsvoraussetzung mache, trage dafür langfristig Verantwortung. Iffland zeigte sich überzeugt, dass auch die Gerichte dies entsprechend bewerten dürften.
Wirtschaftliche Folgen für ambulante Dienste
Christian Westermann, Sprecher der Ruhrgebietskonferenz Pflege und Geschäftsführer eines ambulanten Pflegedienstes in Mülheim, rechnet in einem Tacheles-Statement mit „strukturellen Defiziten im zweistelligen Prozentbereich über vier Jahre“. Pflegedienste, die tarifnah bezahlen, verlören Marktanteile gegenüber Anbietern, die das nicht tun. Die Insolvenzzahlen ambulanter Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen 2024 und 2025 seien „kein Zufall, sondern das Ergebnis einer systematischen Unterfinanzierung“.
Auch der Paritätische Gesamtverband übt Kritik. „Wer bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege politisch in Frage stellt, zerstört Vertrauen, treibt Fachkräfte aus dem Beruf und gefährdet die Versorgungssicherheit“, erklärt Hauptgeschäftsführer Joachim Rock. Der Bundesverband Pflegemanagement sieht in einer Aussetzung der Tarifpflicht ein „fatales Signal an die beruflich Pflegenden“. Es bestehe die Gefahr, dass Kostenträger solche Regelungen in Pflegesatzverhandlungen nutzten, um Lohnkosten zu begrenzen.
Nur wenige Tage für Stellungnahme
Verbände haben für die Bewertung des geplanten Gesetzes nur wenig Zeit. Laut einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums sollen Stellungnahmen bis zum 10. Juni 2026, 13 Uhr, eingereicht werden– damit bleibt den Organisationen nur knapp eine Woche für ihre Rückmeldungen. Zudem ist für denselben Tag bereits eine mündliche Anhörung per Videokonferenz vorgesehen.
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