Corona
Bayern setzt Pflicht zur 3G-Dokumentation aus
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erließ am 24.11 mit sofortiger Wirkung ein Moratorium für die Berichts- und Dokumentationspflicht bei Arbeitgebern im Gesundheitswesen, wie sie im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz eigentlich vorgeschrieben ist.

Demnach müssten die Einrichtungen laut Gesundheitsministerium umfangreiche neue Meldepflichten erfüllen und zum Beispiel alle durchgeführten Corona-Testungen und Daten zum Impfstatus täglich dokumentieren und an die zuständigen Behörden berichten. Dies beträfe nicht nur die Beschäftigten, sondern auch Patienten und Besucher.
Die neue Berichts- und Dokumentationspflicht für medizinische und pflegerische Einrichtungen werde in Bayern vorerst nicht umgesetzt, sagte Holetschek nun. „Bürokratie und Pandemie vertragen sich nicht, besonders angesichts der vollen Praxen und Krankenhäuser.“ Der Freistaat werde die neuen Vorschriften zunächst, auch in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), nicht vollziehen, solange zentrale Fragen für eine einfache und unbürokratische Umsetzung nicht geklärt seien, erklärte der Minister. Die KVB versuche auch, in Bezug auf die Arztpraxen praktikable Regeln bezüglich der Testungen beim Bund zu erwirken, hieß es weiter.
„Weder ist klar, wozu der Bund diese Daten braucht, noch hat er den Menschen im Gesundheitssystem ein alltagstaugliches Meldesystem an die Hand gegeben“, sagte Holetschek. „Der Bund muss hier sofort nachsteuern. Ich sehe nicht ein, warum wir den Menschen, die in der Pandemie an vorderster Front kämpfen, eine derartig umfangreiche Dokumentationspflicht zumuten – ohne ihnen einerseits Werkzeuge an die Hand zu geben, und andererseits nicht einmal mitzuteilen, warum sie diesen Datenwust überhaupt sammeln.“ Hier hätten die Ampel-Parteien ein „Bürokratie-Monster“ erschaffen. Falls die Berichte der Pandemiebekämpfung dienen sollten – wie, sei aber unklar – müsse der Bund dafür ein digitales Meldetool bereitstellen.
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