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Berlin verabschiedet bundesweit erstes Altenhilfestrukturgesetz

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein Gesetz beschlossen, das verbindliche Vorgaben für die Altenhilfe in den Bezirken festlegt – und damit wirkungsvolle Strukturen für gutes Leben im Alter. Berlin ist damit das erste Bundesland mit einer solchen landesgesetzlichen Regelung.

Ina Czyborra
„Mit dem Beschluss des Altenhilfestrukturgesetzes wird ein notwendiger und wichtiger Grundstein für ein gutes Leben älterer Menschen in Berlin gelegt“, betont Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra. Foto: Hans-Christian Plambeck

Mit dem Altenhilfestrukturgesetz konkretisiert das Land Berlin den § 71 SGB XII und schafft erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Unterstützung älterer Menschen auf bezirklicher Ebene. Laut Mitteilung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege fehlte es bislang an Verbindlichkeit in den Strukturen der Berliner Altenhilfe – ein Zustand, den das neue Gesetz beenden soll. Es setzt damit ein Vorhaben der Regierungskoalition um.

Tragfähige Strukturen verankern

Das Gesetz zielt nach Darstellung der Senatsverwaltung darauf ab, tragfähige Strukturen im Sozialraum und in den Bezirken zu verankern. Konkret geht es um den Zugang zu Informationen und zu Begegnungsorten, an denen ältere Menschen Austausch mit anderen finden können, statt zu vereinsamen. Genannt werden unter anderem Angebote zur digitalen Befähigung, Möglichkeiten gesellschaftlichen Engagements sowie Beratungsstellen, die Fragen rund ums Alter beantworten, Hilfebedarfe feststellen und an zuständige Stellen weiterleiten.

Hinzu kommen einkommensabhängige individuelle Leistungen. Die Senatsverwaltung führt hier den Hausnotruf sowie umzugsbedingte Aufwendungen als Beispiele an, sofern ein entsprechender Bedarf besteht. Die Altenhilfe wirke damit vor allem präventiv und unterstützend, um die Eigenständigkeit älterer Menschen möglichst lange zu erhalten und Übergänge in Pflegebedarfe vorausschauend zu gestalten. Für die Verwaltung soll das Gesetz zudem Klarheit und ein einheitliches Vorgehen aller Bezirke schaffen.

Grundstein für ein gutes Leben im Alter

Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Ina Czyborra, bezeichnet den Beschluss als „notwendigen und wichtigen Grundstein für ein gutes Leben älterer Menschen in Berlin“. Das Gesetz schaffe Verbindlichkeit dort, wo sie nötig sei, und stärke die Strukturen, damit jede ältere Person unabhängig vom Bezirk Zugang zu qualitativ hochwertigen Unterstützungsangeboten erhalte. Berlin nehme die Altenhilfe damit als staatlichen Auftrag ernst, so Czyborra.

Hintergrund: Das Altenhilfestrukturgesetz ergänzt das Berliner Ausführungsgesetz zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (AG SGB XII) um einen neuen Paragrafen. Dieser regelt klar die Zuständigkeiten von Land und Bezirken, inklusive der Planungsverantwortung. Es stärkt die Altenhilfe als gesetzlichen Auftrag zur Sicherung von Selbstständigkeit, Autonomie und Teilhabe älterer Menschen. Neu ist auch die vorgesehene Wirkungsüberprüfung. Dafür werden in einer ergänzenden Ausführungsvorschrift Grundsätze und Maßstäbe festgelegt und Richtwerte und Standards vorgegeben. Davon profitiert die Ausgestaltung der drei Leistungsformen der Berliner Altenhilfe: 1. Information und Beratung, 2. Teilhabe und Begegnung, 3. Einzelfallleistungen. Zudem wird die Verortung der Altenhilfestrukturplanung und -koordination in den Bezirken konkretisiert. Außerdem wird es verbindliche Vorgaben für ein berlinweit einheitliches Verwaltungshandeln zu den sogenannten einkommensabhängigen Einzelfallleistungen geben.