Exklusiv
BSG-Urteil begrenzt Zahlungen in besonderen Wohnformen
Das Bundessozialgericht bestätigt die Deckelung auf 266 Euro monatlich für Pflegeleistungen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe – auch für Selbstzahler. Für Leistungserbringer ist diese Entscheidung wichtig.
Von Patricia Platt und Daniel Martschink Inhalt Das Bundessozialgericht hat mit einem Urteil vom 5.9.2024 – B 3 P 9/22 R – bestätigt, dass die Vergütung der Pflege in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe auch für Selbstzahler auf den Maximalbetrag von...
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