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Digitale Pflegedokumentation ist in NRW möglich

Die Dokumentation in der Häuslichen Pflege kann in Nordrhein-Westfalen auf dem digitalen Weg vorgenommen werden. Darauf haben sich die Kranken- und Pflegekassen im Grundsatzausschuss für die ambulante Pflege bereit erklärt, meldet der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW (LfK).

Geschäftsführer Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW
Foto:LfK Christoph Treiß, Geschäftsführer Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW, zeigte sich erfreut über die landesweite Regelung.

LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß begrüßte die neue Vereinbarung. Ambulanten Pflegediensten ist es damit möglich unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegedokumentation in Nordrhein-Westfalen digital durchzuführen. Der LfK verweist darauf, dass eine gesonderte Vereinbarung mit den Kranken-und Pflegekasssen hierzu nicht notwendig ist. „Weiterhin gilt aber, dass die Leistungsnachweise ausgedruckt und zum Monatswechsel vom Kunden unterschrieben werden müssen. Zudem müssen für einen eventuellen Notfall bestimmte Stammdaten für jeden Kunden in Papierform in seiner Häuslichkeit hinterlegt sein“

Auf dem wzeitägigen PDL-Kongress in Dortmund am 9. und 10. September wird das Thema „Digitale Pflegedokumentation“ besonders aufgegriffen – aber auch kritisch hinterfragt. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten unter: https://www.hp-pdl-kongress.de/