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Vollelektronische Abrechnung wird verschoben
Die Einführung der vollelektronischen Abrechnung im Pflegebereich verschiebt sich erneut. Wie die Technische Kommission TP 6 des GKV Spitzenverbandes in einem aktuellen Schreiben an die Mitglieder bekanntgab, wird der Start der Erprobungsphase nun auf den 1. Januar 2025 und der Beginn des Produktivverfahrens auf den 1. April 2025 verschoben.
Diese Verzögerung, die laut der Kommission eine „letztmalige Verschiebung“ darstellen soll, ist auf weiterhin unzureichende Testmöglichkeiten zurückzuführen. In dem Schreiben, das der Redaktion Häusliche Pflege vorliegt, betont die Kommission: „Wie schon länger thematisiert, sind die Testumfänge, die seitens der Software-Ersteller bereitgestellt werden konnten, noch nicht für einen Start des Verfahrens ausreichend. Im Zeitraum seit August 2024 haben sich zwar die Testumfänge erhöht, dies ist aber noch auf einzelne Fallkonstellationen, Software-Ersteller und Datenannahmestellen beschränkt. Es gilt weiterhin, dass zwingende Voraussetzung für den Start der Erprobungsphase fachlich und technisch belastbare end-to-end-Tests der Datenübermittlung sind.“ Eine Teilnahme an der Erprobungsphase wird für Software-Anbieter nur dann möglich sein, wenn sie erfolgreich definierte Testfälle per KIM (Kommunikationsdienst im Gesundheitswesen) übermitteln. Diese Grundtests sollen sicherstellen, dass der Datenübertragungsprozess fachlich und technisch zuverlässig funktioniert, bevor der Echtbetrieb aufgenommen wird.
Hintergrund: Digitalisierung und Telematikinfrastruktur in der Pflege
Die Einführung der vollelektronischen Abrechnung ist Teil eines umfassenderen Digitalisierungsprojekts, das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) initiiert wurde. Ziel ist eine Entlastung der Pflegebranche durch papierlose und effizientere Abrechnungsprozesse. Im Rahmen dieser Reform wurde bereits 2020 mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) die Lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR) eingeführt, die mittlerweile für über 600.000 Pflegekräfte registriert ist und die Grundlage für die digitale Abrechnung zwischen Pflegediensten und Kassen bildet.
Das BMG hatte zuletzt auf Anfrage mitgeteilt, an der verpflichtenden Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) festzuhalten, die bis zum 1. Juli 2025 für alle Pflegeeinrichtungen abgeschlossen sein muss. Für die vollelektronische Abrechnung gilt dies nun offenbar nicht mehr. (ls)
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