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Abrechnung und TI: BMG hält an Zeitplänen fest
Bei der Digitalisierung der Abrechnung ist die ambulante Pflegebranche nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf einem guten Weg. Auch am Termin für die verpflichtende Einführung der Telematikinfrastruktur hält das BMG fest.
Von Lukas Sander
„Mittlerweile ist der weit überwiegende Teil der Mitarbeitenden von Pflegediensten im Beschäftigtenverzeichnis für die ambulante Pflege (BeVaP) erfasst“, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage von Häusliche Pflege.
Hohe Beteiligung an LBNR-Registrierung
Aktuell seien 13.443 Organisationen registriert. Davon hätten 12.976 Organisationen – und damit mehr als 96 Prozent – bereits über 600.000 pflegerisch tätige Personen mit einer lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) eingetragen. Als Organisation würden im BeVaP sowohl eigenständige ambulante Pflegedienste als auch Träger mit mehreren Einrichtungen gezählt. „Alle an der vollelektronischen Abrechnung beteiligten Akteure arbeiten unter Hochdruck an deren Umsetzung, um hier schnellstmöglich eine Entlastung für die Pflege zu bewirken. Der Umsetzungsprozess wird dabei stetig von Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit begleitet“, sagte die Ministeriumssprecherin.
Bei der lebenslangen Beschäftigtennummer handelt es sich um einen wesentlichen Baustein bei der Digitalisierung der Abrechnung zwischen ambulanten Pflegeeinrichtungen und den (Pflege-) Kassen. Dafür wurde bereits 2020 mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) mit § 293 Absatz 8 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) das Beschäftigtenverzeichnis für die ambulante Pflege (BeVaP) und damit aus Sicht des Ministeriums ein „wichtiger Entbürokratisierungsschritt im Bereich der Abrechnungsverfahren“ geregelt. Die LBNR löst im Rahmen der Umstellung auf eine papierlose vollelektronische Abrechnung die bisher geübten Verfahren der Übermittlung von handschriftlich abgezeichneten Leistungsnachweisen und Handzeichenlisten ab.
TI-Termin bleibt
Das Bundesgesundheitsministerium hält zudem am Termin für die verbindliche Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) für die professionelle Langzeitpflege fest. Pflegedienste, Heime und Tagespflegen müssen zum 1. Juli 2025 an die TI angeschlossen sein.
„Die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, sich bis zum 1. Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden. Diese Frist hat unverändert Bestand. Technische Schwierigkeiten, die eine gesetzliche Fristverschiebung erforderlich machen, liegen nicht vor“, sagte die Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage von Häusliche Pflege.
Damit tritt das Ministerium Gerüchten entgegen, wonach die Einführung der TI abermals verschoben werden könnte. Ursprünglich sollte der verpflichtende Anschluss an die elektronische Datenautobahn bereits 2024 für ambulante Dienste und die außerklinische Intensivpflege kommen. In der Vergangenheit hatte es mehrere Terminverschiebungen gegeben. Aktueller verbindlicher Termin ist der 1. Juli 2025.
Forderung nach Fristverschiebung
Zuletzt hatte der Bundesverband ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.) eine neue Fristfestsetzung für eine Großteil der Maßnahmen zu Digitalisierung gefordert und den 1. Januar 2027 vorgeschlagen. Konkret solle das gelten für die TI-Anschlusspflicht für Kassen und Einrichtungen, die Einführung der eVO HKP für Kassen und Einrichtungen, die Pflicht zur vollelektronischen Abrechnung für Kassen und Einrichtungen, die Pflicht zur Nutzung der LBNR für Kassen und Einrichtungen sowie die Pflicht zur elektronischen Leistungserfassung mit finanzieller Förderung der technischen Voraussetzungen.
Alles zur Telematikinfrastruktur hat die Redaktion Häusliche Pflege in einer Online-Themenwelt sowie in einem Heft-Dossier zusammengestellt.
Hier geht es zur Themenwelt. Dort finden sie auch einen Link zum Download des Dossiers https://www.haeusliche-pflege.net/themenspecials/telematikinfra.struktur/
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