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Noch keine Weitergabe von BeVaP-Daten an die Kassen möglich

Zum September 2024 sollte eine routinemäßige Weitergabe von Daten aus dem Beschäftigten­verzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) an die Kranken- und Pflege­kassen möglich sein. Wie es aussieht, gibt es noch Abstimmungsschwierigkeiten.

Foto: AdobeStock/ cirquedesprit

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dass für die lebenslange Beschäftigten­nummer (LBNR) bzw. für das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) zuständig ist, meldet, dass „derzeit noch technische Details“ zwischen den Kassen und dem BfArM geklärt werden  müssten.

„Sobald es neue Informationen zur Frist der Nutzung der LBNR gibt bzw. ein Termin für die erste Datenlieferung feststeht, werden die Verbände der Leistungs­erbringer auf Bundesebene informiert. Für die konkrete Umsetzung bei den Leistungs­erbringern wird eine angemessene Vorlaufzeit einkalkuliert“, heißt es dort weiter.

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