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Dokumentation und Fachgespräch: Was die neue QPR für die Praxis bedeutet

Mit der seit dem 1. Juli 2026 geltenden QPR ambulant Teil 1a ist das Fachgespräch zur gleichrangigen Informationsquelle neben der Pflegedokumentation geworden. Was das für die tägliche Praxis bedeutet, vermitteln drei digitale Fortbildungen der Vincentz Akademie.

Foto: AdobeStock/David

Der beratungsorientierte Prüfansatz der neuen QPR verringert die Bedeutung reiner Konzept- und Dokumentationsprüfungen. Fachlich plausible, mündliche Schilderungen der Mitarbeitenden stehen jetzt auf einer Stufe mit schriftlichen Nachweisen – vorausgesetzt, sie ergeben ein in sich stimmiges Bild. Aussagen, die in sich widersprüchlich sind oder anderen Informationen entgegenstehen, sind ebenso wenig nutzbar wie unzutreffende Dokumentationseinträge. Prüferinnen und Prüfer entscheiden nach eigenem Ermessen, welche Informationsquellen sie in welcher Reihenfolge nutzen; eine feste Wertigkeit existiert nicht.

Für Pflegedienste hat diese Verschiebung erhebliche Konsequenzen: Allein das Fehlen eines Dokumentationseintrags reicht nicht mehr aus, um ein Qualitätsdefizit zu belegen. Umgekehrt gilt: Eine völlig fehlende individuelle Maßnahmenplanung wird ohne weitere Verifizierung als Defizit gewertet – hier hilft keine mündliche Auskunft. Ist die Maßnahmenplanung lückenhaft, ergibt sich aber aus anderen Quellen ein bedarfsgerechtes Vorgehen, liegt lediglich eine Auffälligkeit vor. Auch bei Durchführungsnachweisen zu ärztlich verordneten Leistungen kann ein punktuelles Fehlen als Auffälligkeit ohne negative Folgen eingestuft werden – wenn die Maßnahme nachweisbar erbracht wurde.

Damit verändert sich das Anforderungsprofil an die Mitarbeitenden: Wer im Prüfgespräch differenziert Auskunft über eine versorgte Person geben kann, wird für den Dienst zum entscheidenden Faktor. Sind während der Prüfung keine auskunftsfähigen Mitarbeitenden verfügbar, muss das Prüfteam auf andere Informationsquellen ausweichen – ein vermeidbares Risiko für die Bewertung.

Referent Gerd Nett behandelt im Seminar „QPR ambulant – Fit für die neue Qualitätsprüfung“ die Bedeutung der Pflegedokumentation im neuen Prüfregime sowie die Durchführung des Fach- und Abschlussgesprächs. Die Vincentz Akademie bietet drei digitale Termine an: einen Zusatztermin am 6. August 2026 sowie die regulären Termine am 15. September 2026 und am 12. Oktober 2026, jeweils von 9 bis 13 Uhr.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.vincentz-akademie.de