Recht

Empfehlungen zur Umsetzung der Altenhilfe nach § 71 SGB XII

Die Gestaltung einer Infrastruktur für das gute Älterwerden ist nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels eine der drängendsten Aufgaben in den Kommunen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat Empfehlungen zur Umsetzung der Altenhilfe nach § 71 SGB XII vorgelegt.

Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge Foto: privat

Ziel müsse aus Sicht des Deutschen Vereins sein, die Selbstbestimmung älterer Menschen und deren Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen sowie ihre Selbsthilfe zu stärken. Diese Zielstellung verfolge der § 71 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) als einzige bundesweite Rechtsgrundlage.

„Mit den Empfehlungen richten wir den Blick auf die Notwendigkeit einer bedarfs- und bedürfnisgerechten Altenhilfeinfrastruktur für die immer größer werdende Gruppe älterer Menschen. Gleichzeitig setzen wir wichtige Impulse zur Umsetzung des § 71 SGB XII. Dieser muss als Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Sozialhilfe stärker wahrgenommen werden“, so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

 Die Empfehlungen konkretisieren die Altenhilfe nach § 71 SGB XII als Dreiklang im Sinne einer Infrastrukturverantwortung, eines Beratungsauftrages und von Leistungen im Einzelfall. Sie richten sich sowohl an die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Sozialhilfe, als auch an die Entscheider/innen und Planer/innen in den kreisangehörigen Gemeinden und Städten sowie an die Landesgesetzgeber.