Corona

Freitestung nach fünf Tagen ab dem 1. Mai

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich bei einer Video-Schalte auf neue Empfehlungen zur Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen ab 1. Mai 2022 verständigt.

Sozialministerin Petra Grimm-Benne; Sachsen-Anhalt
Foto: MS SachsenAnhalt Im Jahr 2022 sitzt Sachsen-Anhalt der 95. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) unter der Gesundheitsministerin des Landes, Petra Grimm-Benne (SPD), vor.

Die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD), sagte: „Den geplanten Strategiewechsel der Quarantäne- und Isolationsregelungen hin zu mehr Eigenverantwortung halten wir für vertretbar.“ Die neuen Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Robert-Koch-Institut gehen auf einen Beschluss der GMK zurück. Die Gesundheitsminister, -ministerinnen und -senatorinnen hatten darum gebeten, die Quarantäne- und Isolationsregelungen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und zu überarbeiten.

Die Absonderung für Infizierte und Kontaktpersonen soll ab Mai von sieben auf fünf Tage verkürzt werden. Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten müssen im Infektionsfall die Gesundheitsämter ein Tätigkeitsverbot anordnen. Eine Freitestung ist frühestens nach fünf Tagen möglich.