Exklusiv
Gemeinsamer Jahresbetrag – es ist nicht alles Gold was glänzt
Ab dem 1 Juli 2025 wird es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Leistungen der Verhinderungspflege (§ 39) und der Kurzzeitpflege (§ 42) geben. Während Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von höheren Leistungsbeträgen und dem Wegfall von Hürden profitieren, sehen sich Pflegeeinrichtungen mit neuen administrativen Herausforderungen konfrontiert. Unser Autor analysiert die Neuregelungen und zeigt auf, wie das vermeintliche „Bürokratiemonster“ den Arbeitsalltag in der ambulanten und teilstationären Pflege verändern wird.
Von Michael Küppers Inhalt Bereits mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde 2023 festgelegt, dass es ab dem 01.07.2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag für Leistungen der Verhinderungspflege (§ 39) und der Kurzzeitpflege (§ 42) geben wird. Dieser gemeinsame Jahresbetrag wird ab...
Häusliche Pflege Probeabo - DIGITAL (inkl. PLUS) + PRINT
Sie haben ein Häusliche Pflege Digital oder Print-Abo?
Jetzt einloggen oder einmalig registrieren und weiterlesen!Sie haben noch kein Digital oder Print-Abo?
- Freier Zugriff auf alle Häusliche Pflege PLUS Artikel und Webinare
- Monatliche Ausgabe der Zeitschrift Häusliche Pflege im ePaper und Print Format
- 8 Wochen testen & jederzeit kündbar