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Heimaufsicht im Saarland auf Pflegedienste ausgeweitet
Im Saarland fallen in Zukunft auch die ambulanten Pflegedienste unter staatliche Aufsicht. Zu diesen Zweck hat der Landtag Änderungen im Landesheimgesetz beschlossen."Die Novellierung des Gesetzes verbessert die Möglichkeit auf Missstände reagieren zu können", sagte Sozialministerin Monika Bachmann.

"Wie wichtig und sinnvoll die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf die ambulanten Pflegedienste ist, zeigt die derzeitige politische Diskussion, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug in der Pflege zu finden. Darüber hinaus kann die Heimaufsicht auch bei Hinweisen und Beschwerden über Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen und den ambulanten Pflegediensten entsprechende Überprüfungen einleiten. Dabei ist – zur Vermeidung des Aufbaus von Doppelstrukturen – bei ambulanten Pflegediensten nur eine anlassbezogene Strukturprüfung vorgesehen", erläuterte die Ministerin.
Mehr dazu lesen Sie in CAREkonkret.
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