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Hospiz- und Palliativversorgung soll gestärkt werden

Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) beschlossen. Die ambulante Kinderhospizarbeit soll dadurch gestärkt werden, dass künftig eine gesonderte Rahmenvereinbarung für Kinder und Jugendliche abzuschließen ist.

Hand Kissen
Foto: Diakonie/Annette Schrader Die Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken wird in Zukunft gefördert.

Die Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken wird weiter gefördert: “Krankenkassen sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zahlen und sich gemeinsam mit kommunalen Trägern der Daseinsvorsorge an dem Aufbau und der Förderung von bedarfsgerechten, regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken beteiligen”, heißt es aus dem Ministerium.