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Modellprojekt MEET soll Pflegebegutachtung neu ausrichten
Der Medizinische Dienst Bund hat das Modellprojekt MEET zur Weiterentwicklung der Pflegebegutachtung nach §§ 18a, 18b SGB XI im April gestartet. Bis März 2028 wird nun erprobt, wie das Verfahren stärker an Versorgungssetting und Bedarf ausgerichtet werden kann. Getestet wird auch, ob Pflegefachpersonen aus Einrichtungen Begutachtungen künftig selbst übernehmen können.
Nach Angaben des Medizinischen Dienstes Bund erfolgt das Projekt auf gesetzlicher Grundlage nach § 18e SGB XI. Ziel sei es, die Begutachtung angesichts steigender Zahlen pflegebedürftiger Menschen sowie knapper personeller und finanzieller Ressourcen zukunftsfähig zu machen. Untersucht werde, wie Informationen aus der Begutachtung besser für Versorgung und Unterstützung genutzt werden können und wie das Zusammenspiel zwischen Gutachterinnen und Gutachtern des Medizinischen Dienstes und Pflegefachpersonen in Einrichtungen optimiert werden kann.
Kooperation mit Hochschulen und Gutachterdiensten
Wissenschaftlich begleitet wird MEET (Modellprojekt zur Weiterentwicklung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach §§ 18a, 18b SGB XI) von Prof. Dr. Andreas Büscher und Christina Major (Hochschule Osnabrück), Prof. Dr. Thomas Klie und Eva Becker (AGP Sozialforschung) sowie Prof. Dr. Adina Dreier-Wolfgramm, Prof. Dr. Jana Petersen und Monika Meyer-Rentz (HAW Hamburg). Beteiligt sind zudem die Medizinischen Dienste sowie Medicproof, der Gutachterdienst der privaten Krankenversicherung.
Acht Einrichtungen testen zwei Wege
In acht ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in unterschiedlichen Regionen soll die Begutachtung nach Angaben des Medizinischen Dienstes auf zwei Wegen erfolgen: einmal durch eine Gutachterin oder einen Gutachter des Medizinischen Dienstes, einmal durch eine Pflegefachperson der Einrichtung. Insgesamt 80 Begutachtungen sollen so durchgeführt und ausgewertet werden. Die Auswahl der Einrichtungen läuft über die Bundesverbände der Leistungserbringer und die HAW Hamburg.
Anschluss an geplante Pflegebegleitung
Ergänzend ist im Herbst eine bundesweite Online-Befragung unter 1.000 Pflegefachpersonen vorgesehen, koordiniert von der Hochschule Osnabrück und dem Institut AGP Sozialforschung. Hinzu kommen Literaturrecherche und Fokusgruppen mit Gutachtenden und Pflegefachpersonen.
Der Medizinische Dienst verweist zudem auf den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), der die Weiterentwicklung der Begutachtung mit Blick auf häusliche Pflege, Prävention und Rehabilitation adressiert. Die von den Pflegekassen neu einzurichtende Pflegebegleitung bündele bestehende Beratungsangebote und unterstütze Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, sowie ihre An- und Zugehörigen. Daraus ergäben sich strukturelle Anknüpfungspunkte, die MEET für die Ausgestaltung des künftigen Begutachtungsverfahrens nutze.
Modernisierungsbedarf sieht der Medizinische Dienst vor allem darin, dass das Verfahren bislang unabhängig vom Pflegesetting angewendet werde. Künftig solle sich die Begutachtung stärker an der individuellen Versorgungs- und Lebenssituation ausrichten. Wo professionelle Pflege eingebunden sei, ließen sich Begutachtung und Versorgung besser abstimmen. Wo Menschen ohne professionelle Unterstützung zu Hause gepflegt würden, brauche es einen intensiveren Blick auf Unterstützungs- und Beratungsbedarfe.
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