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Nächster Schritt bei der Ausbildungsreform für Pfleger
Die für 2020 geplante Reform der Pflegeausbildung hat
eine weitere Hürde genommen. Der Bundestag
verabschiedete am Donnerstagabend die Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung mit den notwendigen
Detailregelungen.

Darin geht es unter anderem um die Mindestanforderungen
an die künftigen Pfleger und um die konkrete
Durchführung der staatlichen Prüfungen. Die
Grundsatzentscheidung für die Reform war bereits in der
vergangenen Legislaturperiode gefallen: Vor einem Jahr
beschloss der Bundestag, dass Pflegekräfte für kranke
Kinder, kranke Erwachsene und alte Menschen künftig in
den ersten beiden Jahren eine gemeinsame Ausbildung
absolvieren. Zudem müssen Auszubildende in der Pflege
kein Schulgeld mehr bezahlen, sondern bekommen eine
Ausbildungsvergütung.
Jetzt sind aber noch zahlreiche Einzelregelungen zu
treffen. Die inhaltlichen Fragen der Ausbildung
beantwortet die jetzt beschlossene Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung. Darüber hinaus wird derzeit noch an
einer Finanzierungsverordnung gearbeitet. Sie regelt
detailliert die Zahlungen in den geplanten Fonds, aus
dem in Zukunft die Ausbildungskosten bezahlt werden.
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