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Neuer Punktwertzuschlag beschlossen
Der Grundsatzausschuss für die ambulante Pflege in
Nordrhein-Westfalen hat den Punktwertaufschlag für
ambulante Pflegedienste zur Finanzierung der
Altenpflegeumlage für das Jahr 2019 mit 0,00584 Euro
pro Punkt festgelegt.

Damit bestätigte der Grundsatzausschuss auf seiner
Sitzung am 7. November beim Landesverband freie
ambulante Krankenpflege NRW e. V. (LfK) den Wert, den
die mit der Durchführung des Verfahrens beauftragten
Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen bereits
im Oktober
mitgeteilt hatten.
Der neue Punktwertaufschlag löst den alten Wert zum
Jahreswechsel ab. Pflegedienste sollten daher ihre
Preise anpassen und ihre Kunden rechtzeitig über die
Preiserhöhung informieren.
Der alte Aufschlag wird dann pünktlich zum 1. Januar
2019 von dem neuen abgelöst. Dieser wiederum gilt bis
zum 31. Dezember des kommenden Jahres. Im Vergleich zum
laufenden Jahr steigt der Punktwertzuschlag leicht um
rund elf Prozent an. 2018 hatte er noch bei 0,00526
Euro gelegen. Der Fachkräfteanteil, der grundlegend für
die Berechnungen der Anteile ist, die von den
verschiedenen Sektoren für die Altenpflegeumlage
aufgebracht werden müssen, ergab für den ambulanten
Bereich 31,27 Prozent. Das entspricht einem Anteil an
der gesamten Ausgleichsmasse zur Altenpflegeausbildung
in Höhe von 124.119.033,35 Euro.
Insgesamt kam bei einer Schülerzahl von 20.148 im
gesamten Bundesland eine Ausgleichsmasse in Höhe von
396.972.236,29 Euro zusammen. Auf den stationären
Sektor entfallen 68,73 Prozent davon.
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