Vergütung
Niedersachsen: Kassenangebot liegt bei 4 % mehr
Verbände der privaten Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen fordern eine vollständige Refinanzierung der verpflichtenden Gehaltssteigerungen zum nächsten Jahr.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Verbände der privaten Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen (LAG PPN) fordert eine vollständige Refinanzierung der verpflichtenden Gehaltssteigerungen für Pflegekräfte und weist auf die Gefahr einer Verschärfung der wirtschaftlichen Lage in der ambulanten Pflege hin. Hintergrund ist die bevorstehende Erhöhung der sogenannten regional üblichen Entgelte um mehr als zehn Prozent ab dem 1. Januar 2025, während die Krankenkassen lediglich eine Vergütungsanpassung um vier Prozent anbieten.
Wie erwirtschaften?
Diese Diskrepanz stellt die Pflegedienste vor Herausforderungen: „Die Pflegedienste sind also gesetzlich verpflichtet, die höheren Gehälter zu bezahlen, können sie aber nicht erwirtschaften. Der hierdurch entstehende wirtschaftliche Druck wird weitere Insolvenzen und zwangsläufig eine Verschlechterung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen nach sich ziehen“, warnt die LAG PPN.
Bereits in der Vergangenheit haben Gehaltserhöhungen zu langen Verhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen geführt, heißt es von der Landesarbeitsgemeinschaft in einer Pressemitteilung. „Bisher konnte aber jedes Mal durch eine Einigung verhindert werden, dass die Arbeitgeber die höheren Gehälter vorfinanzieren mussten und mit zusätzlichen Kosten massiv belastet wurden“, so die LAG PPN.
Die höheren Löhne für Pflege- und Betreuungskräfte seien ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen und die geleistete Arbeit angemessen zu würdigen. „Allerdings müssen die gesetzlich angeordneten und politisch gewünschten Gehaltssteigerungen auch refinanziert werden. Alles andere ist ein Sparkurs der Kostenträger auf dem Rücken der Pflegedienste und letztendlich der Versicherten.“
Zeit drängt
Zudem dränge die Zeit: „Die höheren Gehälter gelten zum 1. Januar. Bis dahin muss es eine Einigung und eine sichere Refinanzierung geben“, fordert das Verbändebündnis dem der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege (ABVP), die Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband (APH), der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad), der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe Nordwest (DBfK) und der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) angehören.
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