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Niedersachsen: Meldeportal für einrichtungsbezogene Impfpflicht gestartet
Wer im Gesundheitswesen arbeitet und nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, muss in Niedersachsen in den kommenden Wochen beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Ein dafür eingerichtetes Meldeportal ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums am 11. März gestartet. Auf dieses Portal haben demnach sowohl die Leitungen betroffener Einrichtungen und Unternehmen als auch die Gesundheitsämter Zugriff.

Hintergrund ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die von kommender Woche Mittwoch (16. März) an greift. Danach dürfen Beschäftigte in Krankenhäusern oder Pflegeheimen nur noch tätig sein, wenn sie gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind.
Die Einrichtungen seien dann verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu melden, bei denen der Impfstatus ungenügend ist oder Zweifel an der Echtheit des Nachweises bestehen. Auch Arztpraxen und andere Selbstständige seien meldepflichtig.
Die Gesundheitsämter fordern laut Ministerium gemeldete Menschen zunächst auf, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Den Einrichtungen werde empfohlen, die betreffenden Beschäftigten zunächst patientenfern einzusetzen. Werde kein Nachweis vorgelegt, könne eine Anhörung mit einer Zwangsgelddrohung folgen – dieses Zwangsgeld beträgt 1500 Euro bei einer Vollzeitstelle. Danach könne ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Wird weiterhin kein Nachweis erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verfügen.
Nach Angaben des Ministeriums arbeiten rund 240 000 Menschen in Niedersachsen im Gesundheitswesen, darunter rund 90 000 in der Pflege. Mit Verweis auf Erhebungen im Januar hatte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) zuletzt gesagt, dass rund 95 Prozent der landesweit Beschäftigten in Kliniken und Pflege geimpft waren. (dpa)
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