QPR

Ohne Maßnahmenplan droht bei der QPR die Abwertung

Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine neu gefasste Qualitätsprüfungs-Richtlinie ambulant. Der individuelle Maßnahmenplan ist zum zentralen Prüfmaßstab geworden. Wer ihn nicht vollständig vorweisen kann, riskiert eine negative Bewertung – auch bei einwandfreier Versorgung.

Titelbild des Whitepapers „Kompaktwissen QPR ambulant – Die Umsetzung sicher steuern" von Andreas Heiber und Gerd Nett Grafik: Vincentz Network

Die neue QPR verschiebt den Prüfmaßstab grundlegend. Statt einzelne Verrichtungen mit „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ zu bewerten, orientieren sich Prüfende an den Modulen des Einstufungsbegriffs nach § 14 SGB XI. Die Beurteilung erfolgt in vier Stufen von A (keine Auffälligkeiten) bis D (Defizit mit negativen Folgen). Parallel wurden die Qualitätsdarstellungsvereinbarung ambulant (QDVA) und die Maßstäbe und Grundsätze (MuG ambulant) angepasst.

Andreas Heiber und Gerd Nett haben die Systematik in einem Whitepaper für Vincentz Network aufbereitet. Fehle eine individuelle Maßnahmenplanung ganz, werde grundsätzlich von einem Risiko ausgegangen – mindestens eine C-Wertung, die auch das Fachgespräch nicht mehr abwenden könne. Lückenhafte Pläne führten zu einer B-Wertung. Zwar sei der Maßnahmenplan seit Februar 2024 verpflichtend, in der Praxis aber sehr unterschiedlich umgesetzt.

Neu ist der Rang des Fachgesprächs: Auskünfte von Mitarbeitenden stehen gleichwertig neben der schriftlichen Dokumentation. Heiber und Nett empfehlen, Gespräche im Team zu üben, etwa in Rollenspielen mit gezielter Suche nach Lücken im Plan.

Auch die Stichprobe ändert sich: Geprüft werden neun Fälle aus vier Gruppen, darunter drei mit aufwendiger Behandlungspflege wie Absaugen oder Wundversorgung. Eine Nachbesetzung bei Absagen entfällt – gerade kleinere Dienste könnten so verzerrte Ergebnisse erhalten.

Kritisch sehen die Autoren zudem, dass Pflegerische Betreuung häufig als Bedarfsleistung bei Überschreitung der Grundpflegezeit abgerechnet werde. Diese Praxis sei nicht vertragskonform.

Neues Whitepaper

Das Whitepaper „Kompaktwissen QPR ambulant – Die Umsetzung sicher steuern“ von Andreas Heiber und Gerd Nett ist 2026 bei Vincentz Network erschienen. Auf rund 40 Seiten erläutert es die Abläufe, Inhalte und Informationsquellen der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinie ambulant, die zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Behandelt werden unter anderem die Auswahl der Personenstichprobe, die vierstufige Bewertungssystematik von A bis D, die fünf Qualitätsbereiche einschließlich Abrechnungsprüfung sowie die neue Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDVA). Ergänzt wird der Band durch konkrete Handlungsempfehlungen zur Prüfvorbereitung. Andreas Heiber führt seit 1993 die Unternehmensberatung System & Praxis in Bielefeld, Gerd Nett seit 2002 die gleichnamige Beratung in Wershofen. Beide sind langjährige Autoren der Fachzeitschrift Häusliche Pflege. https://www.haeusliche-pflege.net/produkt/kompaktwissen-qpr-ambulant/

Seminare zum Thema

Im Seminar „QPR ambulant – Fit für die neue Qualitätsprüfung“ erläutert Referent Gerd Nett das Stichprobenverfahren und die notwendigen Vorbereitungen im Dienst – von der Listenpflege über die Einwilligungserklärungen bis hin zu den Besonderheiten bei Anlass- und Wiederholungsprüfungen. Die Vincentz Akademie bietet noch zwei Termine am 15. September 2026 und am 12. Oktober 2026 an, jeweils von 9 bis 13 Uhr. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.vincentz-akademie.de

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