Pflegepraxis

Pflegefachkräfte können jetzt (mehr) Hilfsmittel verordnen

Die Richtlinie zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Unternehmensberater Andreas Heiber gibt aktuelle Hinweise.

Bild: Robert Kneschke - stock.adobe.com. Die praktische Umsetzung der Richtlinie wird dauerhaft die Ausstattung mit Pflegehilfsmitteln wesentlich beschleunigen, zumindest soweit es sich um die doppelfunktionalen handelt.

Sogenannte doppelfunktionale Hilfsmittel sind nicht nur aus Gründen der Pflegeversicherung (Erleichterung der Pflege, Linderung der Beschwerden, Selbstständige Lebensführung ermöglichen; siehe § 40 SGB XI) bewilligungsfähig, sondern die identischen Hilfsmittel können auch zu Lasten der Krankenversicherung verordnet werden. Denn könnten diese Hilfsmittel auch den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern – eine drohende Behinderung vorbeugen oder ausgleichen –, dann ist vorrangig die Krankenversicherung in der Leistungspflicht. Und damit bedurfte es bisher immer noch einer ärztlichen Verordnung.

Zwei Gruppen befähigt

Um dieses Verfahren zu verschlanken, hat der Gesetzgeber zwei Gruppen befähigt, die doppelfunktionalen Hilfsmittel eigenständig auch zu Lasten der Krankenversicherung zu empfehlen:

  • die Gutachter im Rahmen der Pflegeeinstufung, die dies gemäß § 18, Abs. 6a SGB XI sowie
  • Pflegefachkräfte nach § 40 Abs. 6 SGB XI.

Die Richtlinie zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte gemäß § 40 Abs. 6 Satz 6 SGB XI ist mit Datum vom 20.12.2021 verabschiedet worden und gerade eben zum 01.01.2022 in Kraft getreten. 

Weil die Verordnungskompetenz aus dem Bereich der Pflegeversicherung begründet ist, müssen die Hilfsmittel immer auch die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder die selbstständige Lebensführung unterstützen (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Die abschließende Liste der doppelfunktionalen Hilfsmittel ist in der Richtlinie enthalten.

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.