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Pflegekassenzuschuss für Reparaturen in der Wohnung

Behinderte und alte Menschen können nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) mit dem Zuschuss der Pflegekassen auch Reparaturmaßnahmen bezahlen. Nach den gesetzlichen Regelungen gibt es die Zuschüsse für die behindertengerechte Umgestaltung der Wohnung.

- Foto: Peter Roggenthin

Wurde jedoch der gesetzliche Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro nicht voll ausgeschöpft, kann der Differenzbetrag für spätere Reparaturkosten geltend gemacht werden, urteilte am Mittwoch das BSG in Kassel. Konkret ging es um Reparaturkosten für ein elektrisches Türöffnungssystem und einen Treppenlift (AZ: B 3 P 4/16 R und AZ: B 3 P 2/15 R).

Einen ausführlichen Beitrag lesen Sie in der nächsten Ausgabe von CAREkonkret.