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Pflegerat wehrt sich gegen apothekerliche Übernahme pflegerischer Aufgaben
Der Deutsche Pflegerat lehnt Forderungen von Apothekerkammern in Hessen und Berlin ab, pflegerische Aufgaben zu neuen pharmazeutischen Dienstleistungen zu erklären. Hessen möchte „apothekenpflegerische Kernleistungen“ definieren, Berlin fordert einen „pharmazeutischen Hausbesuch“. Der DPR fordert stattdessen, pflegerische Kompetenzen im Pflegeneuordnungsgesetz zu stärken und eigenverantwortlich abrechenbar zu machen.
Nach Angaben des Deutschen Pflegerats (DPR) verbinden beide Anträge die angestrebte Aufgabenerweiterung ausdrücklich mit einer Vergütung aus der Pflegeversicherung. Die Landesapothekerkammer Hessen will „apothekenpflegerische Kernleistungen“ definieren. Die Apothekerkammer Berlin schlägt einen „pharmazeutischen Hausbesuch“ vor, der die pflegerische Versorgungssituation im Haushalt prüfen und koordinieren soll.
„Apotheken, die pflegerische Begleitung und Beratung als eigene Leistung definieren, übernehmen Aufgaben aus dem Kernbereich der Profession Pflege und der Pflegedienste“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. Pflege sei ein eigenständiger, hochqualifizierter Gesundheitsfachberuf mit eigener Verantwortung, dessen Kompetenzen vollständig genutzt und vergütet werden müssten, statt sie „als Aufgabenreservoir für andere Berufe zu nutzen“.
Vorbehaltsaufgaben liegen bei Pflegefachpersonen
Die Erhebung des individuellen Pflegebedarfs, die Planung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Sicherung der Pflegequalität sind laut DPR gesetzlich den Pflegefachpersonen vorbehalten. Im Rahmen ihrer Kompetenzen seien sie zudem zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung befugt. Auch Beratung, Anleitung, Prävention, Rehabilitation und Versorgungskoordination gehörten zu ihrer Qualifikation. Leistungsrecht und fehlende Vergütung verhinderten jedoch, dass Pflegefachpersonen diese Verantwortung vollständig wahrnehmen könnten.
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) müsse Pflegebegleitung und pflegerisches Fallmanagement eindeutig als Leistungen der Profession Pflege verankern, fordert der Pflegerat. Pflegefachpersonen müssten diese Leistungen eigenverantwortlich erbringen und abrechnen können. Zudem müsse das PNOG ihre Kompetenzen in Prävention und Primärversorgung gezielt erweitern. „Wir brauchen kein Rennen um Aufgaben und Vergütungstöpfe. Wir brauchen eine Kompetenzwende: Wer etwas am besten kann, muss es eigenverantwortlich tun und abrechnen dürfen“, so Vogler. Das verhindere Doppelstrukturen, reduziere Versorgungsbrüche und schaffe Versorgungssicherheit.
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