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Pflegeversicherung vor Reformbedarf – Experten fordern grundlegende Neuausrichtung

Milliardendefizite, steigender Pflegebedarf, wachsende Eigenanteile – die Soziale Pflegeversicherung steht unter Druck. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses präsentierten Fachleute jetzt verschiedene Strategien, um das System zukunftssicher zu machen. Dabei prallten Bürgerversicherung, stärkere Eigenverantwortung und neue Finanzierungsmodelle aufeinander – mit weitreichenden Folgen auch für Träger und Einrichtungen der Altenhilfe.

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Milliardendefizite, steigender Pflegebedarf, wachsende Eigenanteile – die Soziale Pflegeversicherung steht unter Druck. Foto: chw/AdobeeStock

Die langfristige Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) stand im Mittelpunkt einer Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag. Wissenschaft, Krankenkassen, Arbeitgeberverbände und Pflegeorganisationen präsentierten dabei konträre Konzepte, wie Struktur- und Finanzierungsprobleme nachhaltig gelöst werden könnten. Anlass war ein Antrag der Linksfraktion, die einen generellen Verzicht auf Leistungskürzungen fordert.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bilanzierte, dass die SPV Ende 2024 über einen Mittelbestand von 5,34 Milliarden Euro verfügte – rund eine Monatsausgabe. Trotz einer Beitragserhöhung zu Jahresbeginn 2025 und geringerer Mittelzuführung in den Pflegevorsorgefonds blieben die Ausgaben höher als die Einnahmen. Nach drei Quartalen sei ein Defizit von 550 Millionen Euro entstanden, gedeckt durch ein Bundesdarlehen. In den kommenden Jahren werde mit weiteren Milliardendefiziten gerechnet. Der Verband forderte deshalb „nachhaltige Strukturreformen zur dauerhaften Stabilisierung des Systems“.

Eine Sprecherin des AOK-Bundesverbandes verwies auf die Rückzahlungspflichten der Bundesdarlehen. Daher müsse dringend Klarheit geschaffen werden, wie die Pflegeversicherung dauerhaft solide finanziert werden könne – auch, um Versorgungssicherheit und Planungsperspektiven für Leistungserbringer sicherzustellen.

Fachleute diskutieren über Reformmodelle zur langfristigen Stabilisierung

Der Gesundheitsökonom Stefan Greß (Hochschule Fulda) plädierte für eine Pflegebürgerversicherung. Sie solle neben Arbeitseinkommen auch Vermögens- und Kapitalerträge in die Beitragsbasis einbeziehen und die Beitragsbemessungsgrenze schrittweise erhöhen. Eine privat finanzierte Zusatzabsicherung zur Vermeidung von Leistungskürzungen lehnte er ab.

Dem widersprach der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Er forderte eine stärkere Individualisierung und Flexibilisierung der Leistungen sowie eine klare Ausrichtung des Pflegegrades 1 auf präventive Maßnahmen. Eine Ausweitung der Umlagefinanzierung sei aus Sicht des PKV-Verbands keine Option – vielmehr müsse die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt werden.

Auch der Arbeitgeberverband BDA trat für ein stärker steuerfinanziertes Modell ein, etwa für versicherungsfremde Leistungen. Zudem solle ein Nachhaltigkeitsfaktor nach dem Vorbild der Rentenversicherung eingeführt werden. Die BDA schlug eine Karenzzeit zu Beginn der Pflegebedürftigkeit vor, gestaffelt nach Pflegegraden, in der kein Leistungsanspruch besteht. Eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, ein Finanzausgleich mit der Privaten Pflegeversicherung oder eine Vollversicherung lehnte der Verband ab.

Eine Vertreterin des Vereins „Wir pflegen“ wies darauf hin, dass pflegende Angehörige vielerorts mit Versorgungsdefiziten konfrontiert seien. Ambulante Angebote fehlten oder seien nicht bedarfsgerecht. Wegen hoher Eigenanteile übernähmen viele Familien die Pflege selbst – häufig auf Kosten der eigenen Erwerbstätigkeit. Pflegearbeit bleibe damit überwiegend weiblich.