Pflegepraxis

RSV-Impfung für Ältere zahlt bald die Kasse

Gesetzlich Versicherte erhalten Anspruch auf eine einmalige Schutzimpfung gegen Infektionen mit Respiratorischen Synzytial-Viren (RSV): Dies gilt generell für alle Versicherten ab 75 Jahren sowie für bestimmte Risikogruppen bereits ab einem Alter von 60 Jahren.

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die dahingehenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Mit einem weiteren Beschluss vollzieht der G-BA zudem die aktualisierten Impfempfehlungen gegen die saisonale Grippe nach und schafft damit die Planungsgrundlage für die Impfstoff-Beschaffung für die Grippesaison 2025/26. Die Beschlüsse werden voraussichtlich spätestens Anfang Oktober in Kraft treten.

Die Impfung mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff soll möglichst vor Beginn einer RSV-Saison erfolgen. Es handelt sich derzeit um eine einmalige Impfung, da die STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch keine Aussage dazu treffen konnte, ob RSV-Wiederholungsimpfungen notwendig sind. Auch Empfehlungen zu einer RSV-Impfung von Schwangeren hat die STIKO bisher noch nicht ausgesprochen.

Zur Frage, ob die RSV-Impfung auch mit dem erst seit kurzem zugelassenen mRNA-Impfstoff erfolgen kann, ist eine Evidenzaufarbeitung laut STIKO schnellstmöglich geplant. Der G-BA würde mit Vorliegen einer entsprechenden Empfehlung der STIKO über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie beraten.

Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „Impfempfehlung gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren für Personen ab dem Alter von 75 Jahren“ sowie Anpassung der Anlage 2

Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „Influenza-Impfempfehlung zum Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Impfstoffen“