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TI-Anbindung von HKP- und AKI-Erbringern: Fristanpassung zu Juli 2025 vorgesehen

Laut Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sind alle Pflegeeinrichtungen nach SGB XI verpflichtet, sich der Telematikinfrastruktur (TI) zum 1. Juli 2025 anzuschließen. Für Erbringer von Häuslicher Krankenpflege (HKP) und Außerklinischer Intensivpflege (AKI) galt bislang der Stichtag 1. Januar 2024 zur Anbindung. Mit dem Entwurf zum Digital-Gesetz soll diese Frist ebenfalls auf den 1. Juli 2025 verschoben werden.

Ab 1. Juli 2025 sind alle Pflegeeinrichtungen nach SGB XI verpflichtet, sich der Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Bild: Adobe Stock/MQ-Illustrations

In einem der Redaktion vorliegenden Schreiben des Bundesgesundheitsministerium (BMG) an einen der Leistungserbringer-Spitzenverbände verweist das BMG darauf, dass der Kabinettsentwurf zum Digital-Gesetz (DigiG) eine Änderung des §360 Abs.8 SGB V vorsieht. Demnach werde die dort enthaltene Anschlussfrist vom 1. Januar 2024 auf den 1. Juli 2025 verschoben, so dass dann für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen und -dienste „einheitlich eine Anschlussfrist zum 1.7.2025 gilt“.

Keine Forderungen an Leistungserbringer in der Übergangszeit

Da das Digital-Gesetz voraussichtlich erst im Februar 2024 in Kraft treten werde, ergebe sich „eine zeitliche Lücke von wenigen Wochen, in denen die Leistungserbringer der HKP/AKI theoretisch verpflichtet wären, den TI-Anschluss umgesetzt zu haben“, führt das BMG in dem Schreiben aus. Da diese Anschlussverpflichtung mit dem DigiG auf 1. Juli 2025 aber verschoben werden soll, werde es seitens des BMG „in der kurzen Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Digital-Gesetzes keine Forderungen an die Leistungserbringer geben, die bis dahin geltende Anschlusspflicht zum 1.1.2024 zu erfüllen“, erklärt das Ministerium in dem Schreiben – verbunden mit der Bitte, weitere Leistungserbringerverbände und Pflegeeinrichtungen über diese Regelung in Kenntnis zu setzen.

Unabhängig von oben genanntem Schreiben unterstreicht das BMG auf Nachfrage der Redaktion die Relevanz der Anbindung der Pflege an die TI auch schon zum jetzigen Zeitpunkt: „Eine Verbesserung des Informationsaustausches zwischen der Ärzteschaft und Pflegeeinrichtungen wird vom Bundesministerium für Gesundheit grundsätzlich unterstützt. Ziel ist die Vernetzung aller Akteure des Gesundheitswesens. Derzeit können sich Pflegeeinrichtungen bereits freiwillig an die TI anschließen. Ab 1. Juli 2025 ist die Anbindung an die TI für zugelassene Pflegeeinrichtungen verpflichtend.“

DigiG tritt voraussichtlich im Februar in Kraft

Das DigiG wird voraussichtlich in der letzten Sitzungswoche des Bundestags dieses Jahres Mitte Dezember in 3. Lesung beraten. Der Bundesrat, der dem Gesetz nicht zustimmen, den es aber trotzdem passieren muss, wird sich voraussichtlich erst im Januar mit dem Gesetz befassen. Deshalb wird das Gesetz voraussichtlich erst im Februar 2024 in Kraft treten.

Das DigiG regelt im Kern, dass die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherte angelegt wird und das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet wird.