Pflegepraxis

Überblick: Die Neuregelung der Wundversorgung

Die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden im Bereich der häuslichen Krankenpflege wurde 2017 neu geregelt. Mit dem 01.10.2022 endet nun die erste Übergangsfrist und die vom Gesetzgeber bezweckten Änderungen werden nun für die Pflegedienste sichtbar.

Bild: Scriblr - AdobeStock. Ist dies noch nicht geschehen, sollte – wenn entsprechende "56-Stunden-Fortbildungen" absolviert wurden – jetzt unbedingt der Nachweis gegenüber der Krankenkasse geführt werden, um zumindest bis 2026 als spezialisierter Pflegedienst zu gelten.

Die Versorgung von Versicherten mit chronischen und schwer heilenden Wunden soll durch spezialisierte Leistungserbringer erfolgen. Wie Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege erklärt, kann ein spezialisierter Leistungserbringer ein spezialisierter Pflegedienst oder eine spezialisierte Einrichtung außerhalb der Häuslichkeit (sog. Wundzentrum) sein.

Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden

Nur im Einzelfall – beispielsweise, wenn kein spezialisierter Pflegedienst vorhanden ist – dürfe ein nicht spezialisierter Leistungserbringer die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden übernehmen. Folgende Anforderungen an spezialisierte Leistungserbringer wurden geregelt:

  • Die verantwortliche Pflegefachkraft bzw. eine andere Pflegfachkraft des Pflegedienstes (dann „Fachbereichsleitung“ genannt) muss neben der dreijährigen Grundqualifikation zur Pflegefachkraft eine Zusatzqualifikation im Umfang von 168 Unterrichtseinheiten im Bereich der Wundversorgung nachweisen.
  • Die an der Versorgung beteiligten Pflegefachkräfte müssen neben ihrer Grundqualifikation zur Pflegefachkraft eine Zusatzqualifikation im Umfang von 84 Unterrichtseinheiten im Bereich der Wundversorgung nachweisen.

Die Voraussetzungen an einen spezialisierten Pflegedienst sind laut prof. Richter auch erfüllt, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rahmenempfehlungen (28.10.2021) alle Pflegefachkräfte, die die Versorgung der Wunden eigenverantwortlich übernehmen, eine Zusatzqualifikation im Bereich der Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden mit einem Umfang von 56 Unterrichtseinheiten nachweisen können; innerhalb von weiteren zwei Jahren (2024) sollen mindestens 50 Prozent der die Versorgung eigenverantwortlich durchführenden Pflegefachkräfte einen Abschluss nach den Regelungen der Rahmenempfehlungen (Zusatzqualifikation im Umfang von 84 Unterrichtseinheiten) haben. Innerhalb weiterer zwei Jahre (2026) müssen alle die Versorgung eigenverantwortlich durchführenden Pflegefachkräfte diese Qualifizierung nachweisen.

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.