Management
Unternehmensgründung: Zwischen Analyse und Gesetzestexten
Vor der Gründung eines Pflegedienstes sollte ein Konzept erarbeitet und ein Leistungsspektrum definiert werden. Dabei hilft es, sich die richtigen Fragen zu stellen.
Von Andreas Dehlzeit
Die ambulante Pflege ist in Deutschland einer der kleinteiligsten Pflegesektoren und häufig privat bzw. inhabergeführt. Laut der Marktanalyse des Pflegemarktes konzentriert sich die Mehrzahl der ambulanten Pflegedienste auf die rein ambulante Versorgung. Immer mehr Pflegedienste bieten jedoch weitere Leistungen wie die Tagespflege, Betreutes Wohnen oder Intensivpflege an und haben damit ein erhebliches Wachstumspotenzial.
Vor der Gründung eines Pflegedienstes sollte daher ein Konzept erarbeitet und ein Leistungsspektrum für das Unternehmen definiert werden, das eine Markt- und Standortanalyse miteinbezieht und genau festlegt, welche Leistungen für welche Zielgruppe angeboten werden.
Dabei können folgende Fragen helfen:
- Wer ist die Zielgruppe? Liegt der Fokus auf einer bestimmten Altersgruppe wie z. B. Senioren?
- Sollen Spezialbereiche wie die Intensivpflege abgedeckt werden?
- Werden allgemeine Leistungen der Kranken- und Pflegekassen angeboten?
- Werden rein medizinische oder auch pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen angeboten?
Marktanalyse und Standortwahl
Laut der Analyse von Pflegemarkt.com erwiesen sich in den vergangenen Jahren vor allem Ballungszentren als gründungsstarke Gebiete. Die Versorgung sei dabei allerdings nicht in allen Bundesländern gleichmäßig strukturiert und verbreitet. Während Stadtstaaten wie Hamburg und Bremen mit ambulanten Pflegediensten überdurchschnittlich gut versorgt sind, weisen Bayern und das Saarland eine unterdurchschnittliche Versorgung auf.
Vor der Gründung sollten daher detaillierte Informationen über den geplanten Standort eingeholt werden. Dabei können Statistiken der Stadt oder des Statistischen Bundesamtes zum örtlichen Pflegebedarf helfen. Auch die Bevölkerungsdichte sowie Anzahl, Größe und Einzugsgebiet bereits bestehender Pflegedienste geben wichtige Hinweise darauf, wie erfolgreich ein neuer Pflegedienst an diesem Standort sein kann und welches Wachstumspotenzial möglich ist.
Die Analyse der Wettbewerber zeigt ergänzend dazu, ob und in welchem Umfang die Leistungen bereits angeboten werden. Möglicherweise kann das eigene Pflegeangebot noch angepasst bzw. erweitert oder ein anderer Standort gewählt werden. Umfang und Anzahl der Pflegebetriebe im Umkreis geben zudem Aufschluss über die Verfügbarkeit von Pflegekräften. Das Thema Fachkräftemangel ist in der Pflege eine besondere Herausforderung und kann je nach Standort sehr unterschiedlich sein. Ideen zur Personalgewinnung und -bindung sollten daher von Anfang an in die Planung miteinfließen.
Ein wichtiges Ziel sollte bei der Planung immer im Auge behalten werden: das Wachstum des eigenen Unternehmens.
Die richtige Rechtsform finden
Die Wahl der Rechtsform muss bereits vor der Gründung erfolgen und hängt von verschiedenen Faktoren wie bspw. der Unternehmensgröße und der Art der Haftung ab. Für ambulante Pflegedienste gibt es drei mögliche Rechtsformen:
- GmbH: Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann als Einzelperson oder im Team gegründet werden. Ein Vorteil der GmbH ist, dass Geschäftsführer nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften und steuerliche Vorteile genießen. Allerdings ist diese Rechtsform mit einem hohen Gründungsaufwand, umfangreichen Buchführungspflichten und einem Stammkapital von 25.000 Euro verbunden.
- UG: Eine Unternehmergesellschaft kann ebenfalls als Einzelperson oder im Team gegründet werden und hat den Vorteil, dass das Stammkapital lediglich 1,00 Euro betragen muss. Ein weiterer Vorteil: die Haftung ist auf das Firmenvermögen beschränkt. Nachteil: In der UG müssen mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses als Eigenkapitalrücklage verwendet werden und es gelten ebenfalls umfangreiche Buchführungspflichten.
- Einzelunternehmen: Bei einem Einzelunternehmen sind die Inhaber*innen gleichzeitig Geschäftsführer*innen und haben die alleinige Entscheidungsgewalt. Mit dieser Rechtsform kann der Pflegedienst ganz leicht, ohne Startkapital und nur mit geringen Kosten gegründet werden. Ein Nachteil ist, dass Inhaber*innen mit ihrem Privatvermögen haften, da dies nicht klar vom Geschäftsvermögen getrennt wird.
Bei der Wahl der Rechtsform für den eigenen Pflegedienst kann eine Steuerberatung helfen, die bereits Erfahrung im Pflegebereich hat. Da Pflegedienste laut Pflegebuchführungsverordnung (PBV) dazu verpflichtet sind, einen Jahresabschluss inklusive Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GUV) vorzulegen, ist die Unterstützung durch Steuerberater*innen ebenfalls hilfreich.
Informationen zum Thema Steuerberatung, Rechtsform sowie weiteren Schritten zur Unternehmensgründung finden sie auch in „Mein Gründerportal Pflege“. Weitere Tipps zum Thema Vorfinanzierung für Existenzgründer*innen, finden Sie auf der Webseite der SozialFactoring.
Teil 1 der Artikelserie lesen Sie hier: Pflegedienst gründen in stürmischen Zeiten!? – Zahlen, Daten, Fakten und Voraussetzungen
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