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Vergütung von Beratungseinsätzen steigt
Ambulante Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern bekommen seit dem 1. Juni eine höhere Vergütung für Beratungsbesuche. Darauf haben sich die Verbände der Leistungserbringer sowie die Verbände der Pflegekassen unter Federführung der AOK Nordost in der Pflegesatzkommission abschließend geeinigt.

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den ersten Bundesländern, in denen dazu eine Regelung erzielt wurde.
Die Vergütung der Beratungsbesuche wurde in der Vergangenheit gesetzlich in Höhe von bis zu 23 Euro für die Pflegegrade 1 bis 3 sowie in Höhe von 33 Euro für die Pflegegrade 4 und 5 festgelegt. Seit dem 1. Juni erfolgt die Vergütung mit 915 Punkten nach dem Leistungskomplexsystem. Je nach Preis des Pflegedienstes wird der Beratungsbesuch künftig zwischen zirka 34 Euro und 52 Euro vergütet. Durch diese Neuregelung wird eine leistungsgerechtere Vergütung der Beratungsbesuche für jeden Pflegedienst sichergestellt. Die Kosten hierfür werden vollständig durch die zuständige Pflegekasse übernommen. Ein Eigenanteil für den Pflegebedürftigen ist somit grundsätzlich ausgeschlossen.
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