Pflegepraxis
Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden: Neue Anforderungen
Im Jahr 2021 wurden die Richtlinien zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Berlin bundesweit neu erlassen. Dazu gehört auch, dass die Leistungserbringer – also die Pflegedienste – nun spezielle Anforderungen erfüllen müssen, um die Wundversorgung abrechnen zu können. Die neue Richtlinie soll zum 01. Oktober 2022 in Kraft treten.

Unterschieden wird zukünftig zwischen den Wundarten „akute“ und „chronische Wunde“. Zu den chronischen Wunden werden jetzt auch schwer heilende Wunden gezählt, die länger als zwölf Wochen nicht heilen. „Für die Wundversorgung von akuten Wunden hat sich die Anforderung nicht wesentlich verändert“, schreibt Gerhard Schröder, Leiter der Akademie für Wundversorgung, in der aktuellen Aushabe von Häusliche Pflege. „Jedoch für den Bereich der chronischen Wunden um so mehr.“
Die Leistung bei chronischen Wunden umfasse nun nicht nur den Verbandwechsel – wie es bisher meist der Fall war – sondern die Dokumentation und Fotografie der chronischen Wunde, die Reinigung der Wunde, die Desinfektion der Wunde, das Wechseln der Verbände sowie die Kontrolle der Verbände und die gesamte Anleitung der Betroffenen zu krankheits- und wundspezifischen Maßnahmen. Gemeint seien hier Maßnahmen des „Selbstmanagements“, die der Patient selbst durchführen kann, um selbstständig zu bleiben oder zu werden und die Alltagskompetenz zu steigern.
Pflegedienst muss eine „Verantwortliche Pflegefachkraft“ haben
Wie Schröder weiter ausführt, muss der Pflegedienst ein „spezialisierter Leistungserbringer“ sein, um diese Anforderung fachlich auf hohem Niveau zu erfüllen. Dazu gehöre, dass der Pflegedienst eine „Verantwortliche Pflegefachkraft“ haben müsse. „Dies muss nicht die Pflegedienstleitung sein“, so Schröder. Vielmehr solle es sich zur Verbesserung der Qualität in der Wundversorgung um eine Fachkraft handeln, die den Bereich „Wunde“ leitet und beispielsweise die Mitarbeitenden berät, wenn es Probleme bei der Wundheilung gibt, mit den beteiligten Ärzten und anderen Therapeuten spricht usw. „Deshalb muss die Fachbereichsleitung eine Wundqualifizierung über mindestens 168 Unterrichtsstunden nachweisen, um einen Vertrag als spezialisierter Leistungserbringer mit den Krankenkassen schließen zu können“, so Schröder.
Gerhard Schröder erläutert die neuen Regelungen und wie sie umzusetzen sind in Vorträgen auf den Häusliche Pflege PDL Kongressen und dem Kongress für Außerklinische Intensivpflege und Beatmung 2022.
Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren