Management

Was beim Verkauf eines Pflegedienstes zu beachten ist

Käufer finden, Preis ansetzen, Übergabe klären: Wer mit dem Gedanken spielt, seinen Pflegedienst zu veräußern, sollte wirtschaftliche und kulturelle Aspekte zusammendenken. In der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege gibt der Management- und Organisationsberater Tim Kirchhoff Tipps für den Verkauf eines Pflegedienstes.

Foto: AdobeStock - annetdebar. Im Idealfall wird der Übergangsprozess mit dem Käufer als Einheit gestaltet.

Wer einen ambulanter Pflegedienste betreibt, muss sich zwangsläufig früher oder später die Frage nach der Nachfolge stellen. Ob private oder berufliche Gründe oder der altersbedingte Ruhestand – sollte sich keine geeignete familien- oder unternehmensinterne Nachfolge finden, bleibt meist nur der Verkauf. Neben der Kaufpreisfindung sorgen sich die Betreibenden oft vor allem darum, dass ihr Lebenswerk auch in gute Hände kommt und der Übergang reibungslos gelingt.

“Harte” und “weiche” Faktoren

Wie der Management- und Organisationsberater Tim Kirchhoff von der contec GmbH in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege schreibt, lassen sich die für die Verkäuferseite für einen solchen Übergabeprozess zu beantwortenden Fragen in sogenannten “harte” und “weiche” Faktoren zuordnen. Zu den “harten” Faktoren zählen ökonomische Aspekte wie die Ermittlung des Kaufpreises und die wirtschaftliche Vorbereitung des Verkaufs, etwa eine durch die Käuferseite veranlasste Due-Diligence-Prüfung, bei der man laut Kirchhoff unbedingt mit offenen Karten spielen sollte.

Der Experte rät aber dringend, auch “weiche” Faktoren, also eher im sozialen Bereich angesiedelte Gesichtspunkte, in die Überlegungen mit einzubeziehen. Denn im Idealfall werden bei einem Verkauf ja die Mitarbeitenden und die Kunden und Kundinnen mit übernommen – und da könne es schon mal “menscheln”. Unter anderem sei es empfehlenswert, vor allem bei größeren Pflegediensten, eine Vertrauensperson frühzeitig in den (noch) vertraulichen Übergabeprozess einzubinden, die auch nach Übergabe weiter beschäftigt bleibt. Idealerweise handele es sich dabei um die Pflegedienstleitung oder eine kompetente Pflegefachkraft.

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.