Management
„Wir haben hier sicher auch eine Vorreiterrolle“
Nach dem Schiedsspruch zur ambulanten „spezialisierten Wundversorgung“ in NRW: Die BAG-Wunde fordert nun nachhaltige Vergütungsstrukturen und eine konsequente Evaluation.
Der Schiedsspruch, im Rahmen der Verhandlungen zur sog. spezialisierten Leistungserbringung der Versorgung von Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden und zur Etablierung dieser höherwertigen und vom G-BA geforderten ambulanten Pflegeleistung, hat im nun erreichten Konsens ergeben, dass die Pflegeleistung mit einem Wert von mehr als 45,02 € (je nach Tarifanbindung) vergütet werden soll. Das bedeutet zum Beispiel für den Bereich AVR-Caritas eine Vergütung von 47,02 €.
Zu der vorher erlösten Vergütung zwischen 23,00 € und 25,00 € bedeutet das zunächst einmal eine Steigerung von rund 87%. Zwischenzeitig wurde den ambulanten Pflegediensten angeboten, eine Ergänzungsvereinbarung mit einer Vergütung von 45,00 € einzugehen, unter Erfüllung der in den Rahmenempfehlungen hinterlegten Anforderungen.
All das sorgt derzeit in NRW für Bewegung – und für kontroverse Diskussion. Der Vergütungszuwachs, setzt zwar ein Signal, ist aber nach Einschätzung vieler Experten jedoch nicht ausreichend, um die spezialisierten Leistungen in der Wundversorgung nachhaltig zu erbringen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft spezialisierter Leistungserbringer „Wunde“ e.V. (BAG-Wunde) begrüßt die Entscheidung grundsätzlich, betont aber: „Die Anpassung ist kein großer Wurf. Betrachtet man die Aufwendungen (zeitlich, qualitativ, operativ, administrativ) für die hier solitär zu erbringende Leistung, die vielfach nicht durch andere Leistungen mitfinanziert werden kann, so wird man schnell feststellen, dass hiermit keine wirtschaftliche Kostendeckung erreicht werden kann. Wir haben endlich einen Rahmen, auf den wir aufbauen können“, so Westermann und Imkamp. Damit sei eine, wenn auch nicht ausreichende, Grundlage geschaffen, um die spezialisierte Versorgung chronischer Wunden als feste Säule in der Gesundheitsversorgung zu etablieren.
Bundesweit einheitliche Interpretation gefordert
„Die Wundversorgung gehört zu den komplexesten und zugleich kostenintensivsten Bereichen der häuslichen Krankenpflege. Sie erfordert spezialisierte Fachkenntnisse, kontinuierliche Fortbildung und eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit. Die Anforderungen der Rahmenvereinbarung ermöglichen es grundsätzlich, bundesweit einheitliche Strukturen aufzubauen. Was jedoch derzeit nicht nur in NRW fehlt, ist eine bundesweit einheitliche Interpretation und Definition der Leistungen. Dies führt zurzeit dazu, dass in jedem Bundesland die Arbeits- und Aufgabenintensität unterschiedlich bewertet und vorausgesetzt wird. Das wiederum führt zu den irrwitzigsten Erlösdiskussionen zwischen rund 25 € und 75 € als Vergütung für dieselbe Leistung“, stellt die BAG-Wunde klar.
„Eine angemessene, in der Aufwandsbewertung gleichförmige und kostengerechte Vergütung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass wir bundesweit eine flächendeckende Kompetenz in der Wundversorgung aufbauen und halten können“, so Westermann und Imkamp.
Bereits jetzt arbeitet die BAG-Wunde intern an einem Papier, dass die Anforderungen einmal klar in der Interpretation aufzeigt sowie an der Definition von Evaluationskriterien zur Messung der Effizienz und des Outcomes der Versorgung. „Hier muss mit einem Maß gemessen und bewertet werden“, so die BAG-Wunde. „Tuen wir das nicht, bleibt es dann wieder jedem Bundesland überlassen, eigene Bewertungskriterien anzuwenden. Die BAG-Wunde ist gerne bereit im Rahmen einer Konsensuskonferenz die unterschiedlichsten Sichtweisen zu kanalisieren und zu konsentieren.“Hierzu werden bereits unter den Pflegeverbänden Gespräche geführt.
Evaluation als Schlüssel für kommende Verhandlungen
„Nehmen wir einmal an, eine auch derzeit nicht kostendeckende Vergütung wird von den ambulanten Pflegediensten akzeptiert, dann kann dies sinnhafterweise nur für die Dauer eines Jahres gelten. Mit Ablauf des Jahres muss eine Evaluation der Leistungen, der Kosten und der Outcomes erfolgen. Das bedeutet, erstmalig würde man mit Echtdaten diskutieren und kalkulieren. Zugegebenermaßen sind viele Ansätze der Bewertung von spezialisierten Leistungen hypothetisch und pflegerische Erfahrungswerte. Daher müssen wir für alle Pflegedienste einen einheitlichen Bewertungsmaßstab fordern und in dieser Logik auch festlegen“, so die BAG-Wunde.
Die zentralen nächsten Schritte sind somit nach Ansicht der BAG-Wunde 1. die Definition der tatsächlich zu erbringenden Leistungen gemäß Rahmenempfehlung; 2. die Definition bundesweit einheitlicher Evaluationskriterien und letztendlich 3. die jährliche umfassende Evaluation der spezialisierten Leistungserbringung bei chronischen Wunden. Ziel ist es hierbei, valide Daten zu erheben, die in den kommenden Vertragsverhandlungen als belastbare Grundlage dienen. „Wir müssen die strittigen Punkte, die im Schiedsverfahren nicht durchgesetzt werden konnten, im nächsten Jahr mit Fakten untermauern“, betont der Vorstand. „Hier haben wir sicher auch eine Vorreiterrolle für Deutschland.“
Bereits jetzt laufen, wie oben bereits erwähnt, Gespräche zwischen der BAG-Wunde und den maßgeblichen Leistungserbringerverbänden. Diese enge Zusammenarbeit wird ausdrücklich begrüßt. „Nur durch ein gemeinsames Vorgehen und eine abgestimmte Konzeption der Evaluation können wir in der Verhandlung geschlossen auftreten. Das erhöht unsere Chancen, eine faire und tragfähige Vergütungsstruktur durchzusetzen“, so die BAG-Wunde.
Zeitverlust aufholen
Für die BAG-Wunde ist klar: Die Spezialisierung in der Wundversorgung hat an Dynamik gewonnen, doch entscheidende Jahre gingen verloren. „Wir sehen aktuell, dass immer mehr ambulante Pflegedienste das Thema chronische Wunde aufgreifen und sich auf den Weg in diese Spezialisierung machen. Das hätte aber viel früher geschehen müssen – klare Rahmenbedingungen hätten diesen Prozess beschleunigt“, erklären Westermann und Imkamp für den Vorstand der BAG-Wunde. „Jetzt müssen wir verschenkte Zeit aufholen.“
Die BAG-Wunde unterstützt Pflegedienste aktiv beim Aufbau entsprechender Strukturen – von der Konzeption über die Schulung bis hin zur Implementierung eigener Abteilungen für die Wundversorgung. Informationen dazu finden interessierte Einrichtungen unter www.bag-wunde.de.
Perspektive: Wundversorgung als feste Säule
Der aktuelle Schiedsspruch ist aus Sicht der BAG-Wunde ein Signal mit begrenzter Reichweite. Die Erlösanpassung sichert die Arbeit der Leistungserbringer kurzfristig, aber nicht angemessen ab, löst jedoch die strukturellen Probleme nicht. „Nur wenn die Vergütungsstruktur den tatsächlichen Anforderungen entspricht, werden wir genügend Fachkräfte gewinnen und halten können. Nur dann schaffen wir die flächendeckende Versorgungskompetenz, die Patientinnen und Patienten mit chronischen Wunden dringend benötigen“, fasst die BAG-Wunde zusammen. „Wir haben einen Rahmen. Darauf müssen wir aufbauen – mit einer fundierten Evaluation, einer starken Allianz der Leistungserbringer und einem klaren politischen Bekenntnis zur Bedeutung der Wundversorgung.“ (hp)
Veranstaltungstipp
Die Spezialisierung auf die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden im Rahmen der HKP-Richtlinie eröffnet Pflegediensten neue Marktchancen. Mit entsprechender Qualifikation der Mitarbeitenden sind deutlich höhere Vergütungen möglich – attraktive Vergütungsstrukturen sind bereits entstanden und werden inzwischen in immer mehr Regionen verhandelt. Doch welche Schritte sind notwendig, um sich in diesem Bereich zu professionalisieren und wirtschaftlich erfolgreich zu positionieren? Uwe Imkamp und Christian Westermann geben auf dem diesjährigen LUNA Kongress am 10. und 11. September in Essen einen detaillierten Einblick in Markt und Möglichkeiten. Programm und weitere Informationen unter: www.haeusliche-pflege.net/kai-luna
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