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Zeitarbeit in der Pflege: Landespflegeausschuss Berlin rät zu Musterrahmenvertrag

Der Berliner Landespflegeausschuss spricht sich für einen Rahmenvertrag aus, der die Kosten und Qualitätsprobleme von Zeitarbeit in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eindämmen soll. Die Hauptstadt kämpft mit einer dreimal höheren Zeitarbeitsquote als der Bundesdurchschnitt.

Der Musterrahmenvertrag soll Mindeststandards sichern und die negativen Auswirkungen von Zeitarbeit auf Einrichtungen im Gesundheitswesen und Pflegebedürftige begrenzen. Foto: AdobeStock/unai

Der Landespflegeausschuss Berlin hat am 18. November beschlossen, den Musterrahmenvertrag der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) für Zeitarbeit in der Pflege berlinweit zu empfehlen. Das Gremium, dem 30 Mitglieder angehören, reagiert damit auf die stark gestiegene Nutzung von Zeitarbeitskräften in der Pflege, die besonders in der Hauptstadt ausgeprägt ist.

Laut Statistischem Bundesamt liegt die Zeitarbeitsquote im Berliner Krankenhausbereich bei 9,3 Prozent – dreimal höher als der Bundesdurchschnitt. Diese Entwicklung verursacht erhebliche finanzielle Belastungen für die Einrichtungen: Eine Zeitarbeitskraft kostet das Zwei- bis Zweieinhalbfache einer festangestellten Pflegekraft, ohne dass diese Mehrkosten refinanziert werden. Hinzu kommen Qualitätsrisiken durch fehlende Weiterbildung und Unzufriedenheit beim Stammpersonal.

Tarifbindung und Kostenbegrenzung als Kernelemente

Der Mustervertrag der BKG setzt auf mehrere Mechanismen, um Zeitarbeit bezahlbarer und verlässlicher zu gestalten. Zentral ist das Equal-Pay-Prinzip: Zeitarbeitskräfte sollen nach den Tariflöhnen der entleihenden Einrichtung bezahlt werden. Gleichzeitig sollen die Overheadkosten für Zeitarbeitsfirmen begrenzt werden, um die Gesamtkosten zu senken.

Der Vertrag enthält laut BKG auch Regelungen zur Verbindlichkeit der Einsätze. Bei Schlecht- oder Nichtleistungen sind Vertragsstrafen vorgesehen. Ein Abwerbeverbot soll verhindern, dass Zeitarbeitsfirmen Stammpersonal aus den Einrichtungen rekrutieren. Darüber hinaus definiert der Rahmenvertrag Mindeststandards für Qualifikation und Weiterbildung der Zeitarbeitskräfte.

Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG, bezeichnet den Vertrag als Instrument, um Zeitarbeit für die Träger bezahlbar zu machen und Qualitätsanforderungen sicherzustellen. Der Beschluss des Landespflegeausschusses sende ein wichtiges Signal in die Berliner Pflegelandschaft, so Schreiner. Das Werkzeug ermögliche es den Trägern, Belastungsspitzen oder Erkrankungswellen beim Personal abzufedern, ohne auf Zeitarbeit als Option verzichten zu müssen.

Signal über Berlin hinaus

Der Musterrahmenvertrag findet laut BKG auch außerhalb Berlins Beachtung. Verbände hätten Interesse signalisiert, der Vertrag sei in verschiedenen Anhörungen und Gesprächen auf Bundesebene vorgestellt worden. Die aktuelle Version steht auf der Website der Berliner Krankenhausgesellschaft zur Verfügung.

Die BKG vertritt rund 60 Krankenhäuser in Berlin mit unterschiedlichen Trägerschaften – öffentlich, freigemeinnützig und privat. Diese Einrichtungen versorgen jährlich etwa 750.000 Patientinnen und Patienten stationär und rund eine Million ambulante Akutfälle. In den Berliner Krankenhäusern arbeiten über 62.000 Beschäftigte, zusätzlich werden rund 4.000 Fachkräfte ausgebildet.

Hier ist der Musterrahmenvertrag als Download