Exklusiv
Ein Ritt auf der Rasierklinge
Wer externe Honorarkräfte in seinem Pflegedienst beschäftigt, sollte in punkto Sozialversicherungspflicht höchste Vorsicht walten lassen. Es drohen drastische Nachzahlungen — ggf. sogar strafrechtliche Folgen.
von Michael Greiner Wer externe Honorarkräfte in seinem Pflegedienst beschäftigt, sollte in punkto Sozialversicherungspflicht höchste Vorsicht walten lassen. Es drohen drastische Nachzahlungen — ggf. sogar strafrechtliche Folgen. Ein wegweisendes Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.06.2019 zur Sozialversicherungspflicht von Honorarkräften in stationären Pflegeeinrichtungen...
Häusliche Pflege DIGITAL & PLUS-Zugriff
Sie haben ein Häusliche Pflege Digital oder Print-Abo?
Jetzt einloggen oder einmalig registrieren und weiterlesen!Sie haben noch kein Digital oder Print-Abo?
- Freier Zugriff auf alle Häusliche Pflege PLUS Artikel und Webinare
- Monatliche Ausgabe der Zeitschrift Häusliche Pflege im ePaper und Print Format
- 8 Wochen testen & jederzeit kündbar