Management
150 Millionen für Klimaschutz in sozialen Diensten
Soziale Einrichtungen wie Pflegedienste und Tagespflegen werden ab sofort vom Bund bei der Vorsorge gegen die Folgen der Erderwärmung finanziell unterstützt. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) stellte bei einer virtuellen Veranstaltung soziale Einrichtungen und Kommunen vor, die die ersten Förderschecks erhielten. Unterstützt wurden bisher Einrichtungen aus Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

Schulze betonte, die heißen Sommer der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass der Klimawandel in Deutschland angekommen sei. „Der Umgang mit dem Klimawandel wird für soziale Dienste ein immer wichtigeres Thema. Mit dem BMU-Förderprogramm will ich helfen, Wissen über die Folgen des Klimawandels sowie über Vorsorgemöglichkeiten und Risikominimierungen zu vermitteln und bereits erlebbare ext-reme Klimabelastungen in den sozialen Einrichtungen mit konkreten Maßnahmen abzumildern. Wasserspielplatz und Sonnensegel, mehr kühles Grün auf den Außenflächen oder solargetriebene Rollläden können die Lage spürbar verbessern. Mit Beratung und Konzepten für die Klimaanpassung bekommen soziale Einrichtungen zudem eine Unterstützung, die genau zu ihnen passt und noch in vielen Jahren wirkt.“
Bis 2023 stehen daher für die „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ 150 Millionen Euro bereit, die Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen und andere Träger im Gesundheits- und Sozialwesen abrufen können. Zu den Geförderten gehören das evangelische Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin in Brandenburg und das Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land (Diakomed) in Sachsen. Sie können damit Vorsorgemaßnahmen finanzieren wie Dach- und Fassadenbegrünung, den Einbau von Fenstern mit Sonnen- und Wärmeschutzverglasung oder die Anschaffung von Schattenspendern wie Pavillons und Sonnensegel, aber auch Beratungen über passende Konzepte sowie die Weiterbildung ihrer Beschäftigten in Klimafragen.
Antragsberechtigt sind soziale Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft. Dazu gehören unter anderem Wohlfahrtsverbände, kirchliche Körperschaften und ihre Arbeitsgemeinschaften, Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime, Ambulante oder stationäre Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen und deren Träger die stationäre Altenhilfe sowie Wohngruppen.
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