Politik
24-Stunden-Pflege: Raus aus dem “Graubereich”!
Rahmenbedingungen schaffen, die eine häusliche Versorgung in einem rechtssicheren und qualitätsgesicherten Raum ermöglichen: Das fordert Prof. Dr. Kerstin Wüstner mit Blick auf den “grauen Markt” der sogenannten 24-Stunden-Pflege.

Der Markt, über den sogenannten 24-Stunden-Betreuungskräfte eine Arbeit in privaten Haushalten finden, umfasst verschiedene Formen, die von legalen Arbeitsverhältnissen bis zur Schwarzarbeit reichen. Wie Kerstin Wüstner, Professorin für Psychologie an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, in der Ausgabe 08-2022 von Häusliche Pflege ausführt, soll Schätzungen zufolge der Großteil der 24-Stunden-Kräfte in irregulären Arbeitsverhältnissen tätig sein. „In der Gesamtbetrachtung handelt es sich um einen unübersichtlichen Markt, in dem es geregelte Formen gibt, teilweise werden einzelne Regelungsaspekte für strittig erachtet (z.B. tatsächliche Arbeitszeit) oder es liegen irreguläre Arbeitsverhältnisse vor, so dass sich deswegen von einem ‚grauen Markt‘ sprechen lässt.“
Dabei sei diese Form der Pflege durchaus von steigendem Interesse: „Die Relevanz wird schon deutlich, wenn man berücksichtigt, dass es laut Statistischem Bundesamt über 4 Mio. Pflegebedürftige gibt, wovon vier von fünf zu Hause versorgt werden“, so die Expertin. „Angesichts der demografischen Entwicklung dürfte diese Personengruppe noch anwachsen und damit auch die Nachfrage nach haushaltsnahen Hilfen zunehmen.“
Betrag von über 10.000 € im Monat
Würde man aber beispielsweise festlegen, dass bei der 24-Stunden-Betreuung die komplette Anwesenheit mit dem Mindestlohn vergütet werden müsste, wären dies bei 24 Stunden, einem Monat mit 30 Tagen und dem von der Bundesregierung anvisierten Mindeststundenlohn von 12 €/Std. 8.640 € pro Monat. Für den Arbeitgeber kämen dann noch grob gerechnet 20 Prozent für die Sozialversicherungsbeiträge hinzu sowie die Kosten für die Umlage für Krankheit und die Unfallversicherung, so dass sich ein Betrag von über 10.000 € im Monat ergibt. Prof. Wüstner: „Es ist anzunehmen, dass ein Teil der Live-in-Arrangements auch deswegen ungeregelt ist, weil sich Familien die Versorgung ihrer Angehörigen nur so leisten können.“
Gefragt sei daher vor allem die Legislative, diese Versorgungssäule in ihrer Bedeutung wahrzunehmen, staatliche Verantwortung wieder stärker zu übernehmen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine häusliche Versorgung in einem rechtssicheren und qualitätsgesicherten Raum ermöglicht.
Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.
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