Politik

„Das Eckpunktepapier ist ein Erbenschutzprogramm“

Das Eckpunktepapier von Bund und Ländern zur Reform der Pflegeversicherung ist ein Erbenschutzprogramm und verkehrt das Prinzip „ambulant vor stationär“. Das sagt Jasmin Arbabian-Vogel, Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes und Mitglied im Bundsvorstand des bad e.V.

Jasmin Arbabian-Vogel, Geschäftsführerin der „Interkultureller Sozialdienst GmbH“ Foto: Martin Huch

Kommentar von
Jasmin Arbabian-Vogel

Erinnern Sie sich noch an das Versprechen von Friedrich Merz kurz nach seiner Wahl? Markig versprach er den „Herbst der Reformen“, nichts Geringeres als die Rettung des Sozialsystems war das Ziel, und wenn wir ehrlich sind: zurecht. Denn wofür uns die halbe Welt bis heute beneidet, ist unser Sozialsystem, das uns Bürgern das Versprechen gibt, bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit oder im Ruhestand nie tiefer zu fallen als in das Auffangnetz der Solidargemeinschaft. Der Haken dabei: dieses Auffangnetz ist brüchig geworden. Denn die Solidargemeinschaft – konkret: die Zahl beitragszahlender Arbeitnehmer – schrumpft. Wir wissen heute schon, wie viele Arbeitnehmer bald in Rente gehen, wie viele Kinder nicht geboren wurden und wie groß die Fachkraftlücke bald sein wird. Deshalb macht es Sinn, die Sozialsysteme neu aufzustellen. Tun wir es nicht, werden wir sie bald nicht mehr finanzieren können.

Was wir aber derzeit erleben, ist das Gegenteil vom „Herbst der Reformen“. Es ist nicht mal ein Herbst der Reförmchen. Es ist eher ein Festival des „weiter so“ und des „wird schon irgendwie funktionieren“.

Am 11. Dezember wird das Eckpunkte-Papier der Reformkommission vorgestellt. Kernpunkte darin sind die Bündelung ambulanter Sachleistungen zu einem einzigen Budget, die stärkere Fokussierung der Leistungen in den niedrigen Pflegegraden auf Prävention, die Senkung bürokratischer Vorgaben und die Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim.

Als Geschäftsführerin einer ambulanten Pflegeeinrichtung bin ich eine nur bedingt neutrale Kommentatorin. Aber gerne darf ich die Damen und Herren Abgeordnete und die Mitglieder der Reformkommission daran erinnern, dass die Pflegeversicherung eine Präambel hat, die das gesamte Regelwerk wie einen roten Faden durchzieht und an den sich ebendiese Damen und Herren für meinen Geschmack zu wenig erinnern. Er lautet: „ambulant vor stationär“. Dieser kluge Grundsatz spiegelt seit Implementierung zwei Dinge wider: 1. Die Realität (84% der Pflegebedürftigen leben zuhause) und 2. den Willen der Menschen (die Mehrzahl der Menschen möchte im Alter in der eigenen Häuslichkeit bleiben). Nur 16% der Pflegebedürftigen werden aktuell im Heim versorgt. Aber genau für diese Wenigen hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren viele Verbesserungen bei den Kosten herbeigeführt und wird es – so das Eckpunktepapier – erneut und dieses Mal massiver als je zuvor tun. Die Eigenanteile sollen für Heimbewohner auf maximal 1.000,00 bis 1.200,00 € je Monat gedeckelt werden. Damit hätte der stationäre Sektor faktisch den „Sockel-Spitze-Tausch“.

Ambulant vor stationär

Nur: Wer soll das bezahlen? Die Frage ist rhetorisch, denn wir wissen, wer dafür aufkommen muss: es sind Sie und ich und unsere Mitarbeitenden, deren Beiträge deutlich steigen werden. Als Unternehmerin weiß ich, was steigende Beiträge bedeuten: sie verteuern noch weiter den Faktor Arbeit und setzen Betriebe unter finanziellen Druck. Als Mutter frage ich mich, warum nicht annähernd soviel in Bildung, in KiTas und in Schulen investiert wird, wissend, dass Kinder keine Wählergruppe sind und ihre Interessen keine Lobby haben. Aber die größte Ungerechtigkeit ist, dass mit dem Geld der Beitragszahlenden derart fahrlässig umgegangen wird. Denn unter den 16% Pflegeheimbewohnern, die ab 2027 monatlich nur noch 1.000,00 € zahlen müssen, sind immer noch viele, die sich heute und auch in Zukunft hohe Eigenanteile durchaus leisten können. Die faktische Gießkanne behandelt zwar alle gleich, schafft aber dadurch keine Gerechtigkeit. Gerecht kann dieses System nur dann sein, wenn es diejenigen stärker unterstützt, die keine oder eine geringe finanzielle Potenz haben. Und gerecht wäre es übrigens dann, wenn es wieder die Realität in den Blick nimmt, die immer noch lautet: ambulant vor stationär.

Dieses Eckpunkte-Papier ist das Gegenteil eines klugen, nachhaltigen Planes zur Stärkung der Pflegeversicherung. Es ist vor allem – mal wieder – ein Erbenschutzprogramm.

Jasmin Arbabian-Vogel ist Inhaberin und Geschäftsführerin des Interkulturellen Sozialdienstes (iks) in Hannover und Mitglied im Bundesvorstand des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.).