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Download: Arbeitshilfe zu CoronaAufnahmeVO in NRW
Die Wohnen in Gemeinschaft Gelsenkirchen GmbH (WIG) hat eine Arbeitshilfe zur neuen "CoronaAufnahmeVO" des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Die Verordnung regelt die Neu- und Wiederaufnahmen in vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.
Claudius Hasenau, Geschäftsführer von WIG, zu der Verodnung: "Die CoronaAufnahmeVO stellt ambulante Dienste in NRW vor große Probleme: Es werden Maßnahmen verlangt, die keiner – auch nicht die lokalen WTG – Behörden – konkretisieren kann. Wie die EULA’s auch, sind die ambulanten Dienste, die WGen begleiten, allein gelassen. Hinzukommen noch teilweise nicht mehr nachvollziehbare Quarantäneanweisungen der Gesundheitsbehörden, die die Situation für die Dienste noch verschlimmern."
Die Arbeitshilfe stellt Häusliche Pflege hier unter "Arbeitshilfen" kostenlos als Download bereit.
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