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Verantwortungsgemeinschaft soll rechtliche Bindung in Wohngemeinschaften ermöglichen
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seine Pläne für die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft weiter konkretisiert. Das Vorhaben sieht vor, eine rechtliche Bindung für Personen außerhalb von Ehe und Verwandtschaftsbeziehungen zu schaffen.
Eine Verantwortungsgemeinschaft könnte eine rechtliche Bindung von Personen insbesondere in Wohngemeinschaften oder zwischen engen Freunden ermöglichen. Im Fokus stehen dabei neue Möglichkeiten, sich auch außerhalb traditioneller Beziehungsformen rechtlich umeinander zu kümmern.
Buschmann legt Stufenmodell vor
Wie der Deutschlandfunk am 6. Februar berichtet, hat Buschmann ein Stufenmodell vorgelegt, das es Volljährigen ermöglichen soll, bestimmte Rechte für nahestehende Personen beim Notar festzulegen. In der „Grundstufe“ geht es beispielsweise um die Berücksichtigung bei der Auswahl eines rechtlichen Betreuers oder im Kontext einer Lebendorganspende. Weitere Module könnten zusätzliche Rechte in den Bereichen Gesundheit, Vermögen und Betreuung einschließen, wie etwa Auskunftsansprüche beim Arzt. Die Verantwortungsgemeinschaft soll maximal sechs Personen umfassen, bei einer Zugewinngemeinschaft nur zwei unverheiratete Personen. Die neuen Regelungen sollen keinen Einfluss auf das Verhältnis von Eltern zu Kindern, Steuererleichterungen, Aufenthaltsberechtigungen oder Erbfolge haben.
Gesellschaftliche Realitäten haben sich geändert
Die geplante Novelle zielt darauf ab, die gesetzlichen Regelungen an die veränderten gesellschaftlichen Realitäten anzupassen. Buschmann betonte, dass immer mehr Menschen außerhalb traditioneller Beziehungsformen Verantwortung füreinander übernehmen, beispielsweise in Senioren-Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäusern oder unter engen Freunden. Die Vereinbarungen sollen jederzeit kündbar sein, auch einseitig.
Gesetzentwurf in Planung
Ein ausführlicher Gesetzentwurf wird in den kommenden Monaten erwartet, bevor die Pläne innerhalb der Bundesregierung und anschließend im Bundestag diskutiert werden können. Es gibt jedoch Kritik von Vertretern der Union und der SPD, die von „zu unverbindlich“ bis „überflüssig“ reicht. Einige fordern Schutzmechanismen bei einer einseitigen Kündigung, insbesondere wenn eine Person längere Zeit unentgeltlich für eine andere gesorgt hat. Es besteht auch die Sorge vor möglichen Missbrauchsmöglichkeiten, wie etwa nicht erlaubten Mehrehe-Konstrukten.
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