Versorgungskonzepte

Ambulant betreute Wohngemeinschaften nicht vergessen

Die Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg (LABEWO) begrüßt die Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit, neue Wohnformen im Leistungsrecht der Pflegeversicherung zu unterstützen. Zugleich sollten im Zuge der Diskussion über eine stambulante Versorgung aber die ambulant betreute Wohngemeinschaften nicht vergessen werden.

Ältere Frau auf einem Sessel
Foto: AdobeStock/logoboom

Es sei aus Sicht der LABEWO notwendig die gesetzliche Verankerung der stambulanten Versorgung auf ambulant betreute Wohngemeinschaften auszudehnen. „Eine finanzielle Schlechterstellung von Bewohner:innen in Pflege-WGs könnte überdies durch die Gewährung eines modifizierten Anspruches auf Nachtpflege gem. § 41 SGB XI aufgefangen werden. Pflege-WGs werden in der Logik häuslicher Pflegearrangements
finanziert. Auch hier haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Nachtpflege“, so die LABEWO in einer Erklärung. Die nächtliche Betreuung werde bislang in der „gemeinschaftlichen häuslichen Pflege“ nicht finanziert, sondern müsse allein von den Bewohner:innen getragen werden.

„Die stambulante Versorgung und Pflege-WGs ergänzen sich in ihrem Bestreben, die Vielfalt und Flexibilität in der Pflegelandschaft zu erweitern. Wir werden künftig alle Wohnformen brauchen, um die Herausforderungen des demografischen Wandels zu meistern“, so die Arbeitsgemeinschaft. Der längst überfällige Paradigmenwechsel von einer trägergestützten Versorgungspolitik hin zu Modellen von zivilgesellschaftlicher Mitverantwortung müsse neben dem eher trägerorientierten „Stambulant“-Modell bei der anstehenden Reform unterstützt werden. „Pflege-WGs stabilisieren den Zusammenhalt in Dörfern und Quartieren und sichern ein würdevolles und selbstbestimmtes Altern im gewohnten Umfeld“, stellt die LABEWO heraus.