Versorgungskonzepte

Fällt der Pflegeschutz in ambulanten Wohngemeinschaften weg?

Die Landesregierung von Baden-Württemberg will mit dem neuen Teilhabe- und Pflegequalitätgesetz (TPQG) Bürokratie abbauen. 15 Verbände aus der Pflege-, Selbsthilfe- und Behindertenarbeit kritisieren jedoch: Das Gesetz gefährde zentrale Schutzrechte und schwäche die Mitbestimmung der Betroffenen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften.

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Mehrere Unternehmen haben Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzlichen Regelungen zum Tarifzwang in der Pflege in Karlsruhe eingereicht. Foto: AdobeStock/sergign

Das Bündnis, bestehend unter anderem aus der Alzheimergesellschaft Baden-Württemberg, dem Sozialverband VdK Baden-Württemberg, ver.di und dem Landespflegerat Baden-Württemberg, warnt laut gemeinsamer Stellungnahme davor, dass die geplanten Änderungen einen „tiefen Einschnitt“ in den bestehenden Pflege- und Teilhabeschutz darstellen würden. Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung ziehe sich der Staat aus seiner Verantwortung zurück und baue etablierte Qualitäts- und Kontrollmechanismen ab.

Sorge um Schutz in ambulanten Wohngemeinschaften

Laut dem Bündnis sollen ambulant betreute Wohngemeinschaften künftig nicht mehr den bisherigen ordnungsrechtlichen Mindeststandards unterliegen. Wegfallen würden sowohl die Anzeigepflicht als auch die Pflicht zur Vorlage einer Konzeption. Damit wäre nach Einschätzung der beteiligten Organisationen weder nachvollziehbar, wo und unter welchen Rahmenbedingungen eine neue Wohngruppe entsteht, noch nach welchen Grundsätzen Selbstbestimmung oder Betreuung organisiert werden. Besonders kritisch sehen die Verbände die geplante Streichung der unabhängigen Beschwerdemöglichkeit. Pflegebedürftige Menschen, insbesondere solche mit Demenz or mit Behinderungen, hätten dann im Konfliktfall keine staatliche Anlaufstelle mehr.

Heimmitwirkung nur noch unverbindlich

Auch für Bewohner:innen stationärer Einrichtungen und Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen befürchten die Organisationen erhebliche Nachteile. Laut der Mitteilung würde die Heimmitwirkung „weitgehend entkernt“. Statt verbindlicher Regeln seien künftig unverbindliche Beteiligungsformen vorgesehen. Damit verlören Bewohner:innen ein zentrales Instrument zur Einflussnahme auf ihren Alltag, ihre Lebensqualität und die Lösung von Konflikten. Das Bündnis sieht darin eine faktische Entmündigung der Betroffenen und einen Rückschritt gegenüber jahrzehntelang erkämpften Mitwirkungsrechten.

Kundgebung vor der Anhörung angekündigt

Am 3. Dezember 2025 – dem Tag der öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfs – planen die Verbände eine Kundgebung vor der Stuttgarter Oper. Von 12:45 bis 13:15 Uhr wollen sie dort nach eigener Aussage für „verlässlichen Schutz“ und „verbindliche Mitwirkung“ in der Pflege eintreten.

Drei Kernforderungen

Das Bündnis fordert konkret:

  • den verlässlichen Schutz von Bewohner:innen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften,
  • verbindliche Mindestanforderungen zu Konzept, Struktur und Transparenz dieser Wohnformen,
  • sowie den Erhalt der Heimmitwirkung als starkes, verpflichtendes Beteiligungsinstrument.

Die 15 Organisationen – darunter BIVA Pflegeschutzbund, Demenz Support Stuttgart, der Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg und die LAG Selbsthilfe – appellieren an die Landespolitik, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und die Balance zwischen Bürokratieabbau und Schutzpflichten zu wahren. (lon)