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KBV veröffentlicht Video zur Verordnung außerklinischer Intensivpflege
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt in einem neuen Erklärfilm die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege dar.
Der animierte Film zeige am Beispiel einer Beatmungspatientin, wie die Versorgung grundsätzlich abläuft. Das Video dauert rund dreieinhalb Minuten und informiert kurz und anschaulich über die Verordnung, den Behandlungsplan und die Potenzialerhebung. Auch die drei Formulare werden berücksichtigt.
Die außerklinische Intensivpflege, kurz AKI, wurde Anfang 2023 neu aufgestellt, schreibt die KBV. Seitdem steht die Entwöhnung von einer Beatmung oder Trachealkanülierung stärker im Fokus. Dazu soll regelmäßig vor der Verordnung das Potenzial erhoben werden. Diese „Soll“-Regelung gilt bis Jahresende. Ab 1. Januar 2025 muss eine solche Erhebung durchgeführt werden.
Veranstaltungs-Tipp: Die neuen Regelungen zur außerklinischen Intensivpflege, die neuen Verträge nach §132l SGB V sowie entsprechende Neuheiten im Rahmen von Vergütungsverhandlungen sind großes Thema auf dem Kongress für Außerklinische Intensivpflege und Beatmung 2024, am 11. und 12. September in Essen.
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