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Bundesregierung will E-Patientenakte flächendeckend einführen
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll medizinische Behandlungen übersichtlicher machen und für mehr Patientensicherheit sorgen. Am 25. Juni erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei einem Pressetermin, welchen konkreten Nutzen Patient:innen dadurch haben sollen.
Für rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte beginnt 2025 der Roll-Out der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten dann automatisch eine ePA zur Verfügung. Mit ihr sollen Austausch und Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden Leistungserbringern verbessert und damit gezielt die Versorgung unterstützt werden. Versicherte können ihre ePA auch selbst verwalten und nutzen (über die ePA-App). Bereits im Sommer 2024 beginnen die ersten Krankenkassen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Information ihrer Mitglieder zur Einführung der ePA.
Hoher Nutzen durch ePA und KI
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht großes Potenzial in der elektronischen Patientenakte. Patienten hätten dadurch die Möglichkeit, sich selbst umfassend über die Befunde und Diagnosen zu informieren. Nutzen sie zusätzlich KI-Tools, wie Chat GPT, könnten sie sich die Arztbriefe auch in einfacher Sprache erklären lassen und Fragen stellen. „Das wird zu einem ganz anderen Verständnis zu Gesundheit und Krankheit führen“, so Lauterbach.
Jeder gesetzliche Versicherte erhält ab dem 15. Januar 2025 eine ePA, es sei denn, er/sie widerspricht. Ausgerollt wird die ePA zunächst in Modellregionen. Vier Wochen später soll sie dann in die bundesweite Nutzung gehen. Für die Nutzung ist dann noch eine aktive Berechtigungsfreigabe erforderlich. In der ePA werden der Medikationsplan, Arztberichte oder auch Labordaten gespeichert, die der Patient/die Patientin selbst einsehen kann. Die Daten kommen von den Ärzten und Krankenhäusern. Pflegediensten ist es freigestellt, ob sie ihre Daten für die ePA aufbereiten oder nicht. Ab Sommer 2025 soll es dann auch möglich sein, Forschungsdaten aus der ePA auszulesen.
In den Nutzen der ePA wird große Hoffnung gesetzt. Rund 500.000 unnötige Krankenhausaufenthalte könnten durch die ePA vermieden werden, zum Beispiel, in dem die Wechselwirkungen von Medikamenten besser im Blick behalten werden kann, äußerte sich Susanne Ozegowski, Abteilungsleiterin Digitales beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei dem Pressetermin in Berlin. Das BMG hat es sich zum Ziel gesetzt, mindestens 80 Prozent der Versicherten mit einer ePA auszustatten.
Höchste Sicherheitsvorkehrungen
Ein großer Kritikpunkt ist die Datensicherheit. Durch die ePA werden große Mengen an umfassenden Gesundheitsdaten digital aufbereitet, die für Hacker von großem Interesse sein könnten, zum Beispiel, um Lösegeld zu erpressen. Claudia Plattner, Präsidentin Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), versicherte den Pressevertretern, dass die höchsten Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, um die Daten zu schützen. „Eine absolute Sicherheit wird es jedoch nicht geben“, räumte sie ein. Eine Schwachstelle seien unter anderem die Krankenhäuser, die in Punkto digitaler Sicherheit noch viel Nachholbedarf hätten.
Das BMG hat zur ePA eine Internet-Seite „epa-Vorteile.de“ eingerichtet, auf der die wichtigsten Fragen beantwortet werden und die im Verlauf der Kampagne mit Erklärvideos zur Nutzung und Experteninterviews zum Nutzen weiter ausgebaut wird.
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