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Noch keine Weitergabe von BeVaP-Daten an die Kassen möglich
Zum September 2024 sollte eine routinemäßige Weitergabe von Daten aus dem Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) an die Kranken- und Pflegekassen möglich sein. Wie es aussieht, gibt es noch Abstimmungsschwierigkeiten.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dass für die lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR) bzw. für das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) zuständig ist, meldet, dass „derzeit noch technische Details“ zwischen den Kassen und dem BfArM geklärt werden müssten.
„Sobald es neue Informationen zur Frist der Nutzung der LBNR gibt bzw. ein Termin für die erste Datenlieferung feststeht, werden die Verbände der Leistungserbringer auf Bundesebene informiert. Für die konkrete Umsetzung bei den Leistungserbringern wird eine angemessene Vorlaufzeit einkalkuliert“, heißt es dort weiter.
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