Exklusiv
Elektronische Leistungsnachweis: „Signatur“ oder „Siegel“?
Mit dem elektronische Leistungsnachweis sind Handzeichen Vergangenheit – ihr elektronischer Ersatz kommt jedoch mit Problemen. Denn im Wirrwar zwischen elektronischen „Signaturen“ und „Siegeln“ bleiben wichtige Fragen ungeklärt.
Ein Papierleistungsnachweis besteht aus Unmengen an eigenhändigen Unterschriften, von an der Versorgung aktiv beteiligten Pflegekräften. Nach jedem Einsatz wird jede Leistung per Handzeichen (Kürzel) dadurch rechtsverbindlich bestätigt. Am Monatsende ist es sodann Aufgabe der Pflegedienstleitung, zusätzlich per Unterschrift den Leistungsnachweis...
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