Vergütung
Einigung im Vergütungsstreit in Sachsen-Anhalt
Ambulante Pflegedienste und Krankenkassen schließen eine Vergütung für die häusliche Krankenpflege in Sachsen-Anhalt ab. Der Streit zog sich über mehrer Monate.
Die AOK und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben nach intensiven Verhandlungen jetzt die Weichen für eine Vereinbarung getroffen, mit der eine Nachzahlung ausstehender Vergütungen für die Jahre 2023 und 2024 sowie eine an den Lohnsteigerungen orientierte Anpassung für das Jahr 2025 geregelt wird.
Diese weitreichende Vereinbarung umfasst auch die Innungskrankenkassen, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen sowie weitere Vertragspartner privater ambulanter Pflegedienste.
Im Sommer hatten mehrmals Vertreterinnen und Vertreter ambulanter Pflegedienste vor dem Landtag protestiert. „Die Spitze der AOK Sachsen-Anhalt hat nach den ersten Protesten zwar hektisch auf vielen Ebenen den Kontakt zu uns gesucht, um eine weitere öffentliche Debatte über ihre Verweigerungshaltung zu unterbinden“, sagte die Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Sabine Kösling damals. „Ein neues Angebot gab es aber nicht. Die AOK wollte sich lediglich bereiterklären, zukünftig einen Zuschlag zu zahlen, der den Pflegediensten schon seit 20 Monaten per gültigem Schiedsspruch zusteht. Das sind taktische Spiele auf dem Rücken der Pflegebedürftigen“, kritisierte die Landesvorsitrzende und forderte ein Eingreifen der Landespolitik.
Jetzt ist nach einer monatelangen Zitterpartie die Einigung in trockenen Tüchern.
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