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Webinar on Demand verfügbar: Das kann die Blanko-VO

Nicht alle Maßnahmen häuslicher Krankenpflege, bei denen eine „Blanko-Verordnung“ möglich ist, stehen auf dem Formular. Das hat Sozialrechtler Prof. Ronald Richter jetzt im Häusliche Pflege-Webinar erklärt. Aus Platzgründen seien „Sonstige Maßnahmen der Behandlungspflege“ im Freitextfeld anzugeben. Die Aufzeichnung des Webinars ist für Abonnentinnen und Abonnenten ab sofort online verfügbar.

Das neue Formular 12 mit der Spalte "Häufigkeit/Dauer von Pflegefachkraft" ist seit dem 01. Juli 2024 gültig. Quelle: Verordnungsmuster-Verzeichnis der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Für folgende aufgeführte HKP-Leistungen ist die Blanko-Verordnung möglich:

  • Kompressionsstrümpfe/ Kompressionsverband (31b)
  • Stützende Verbände (31c)
  • Wundversorgung einer akuten Wunde (31)

Sonstige Maßnahmen der Behandlungspflege:

  • Absaugen (nur der oberen ­Luftwege) (6)
  • Positionswechsel zur ­Dekubitusbehandlung (12)
  • Drainagen (Überprüfen, ­Versorgen) (13)
  • Einlauf/Klistier/Klysma/digitale Enddarmausräumung (14)
  • Auflegen von Kälteträgern (21)
  • Versorgung eines suprapubischen Katheters (22)
  • Katheterisierung der Harnblase (23)
  • Perkutane endoskopische ­Gastrostomie (PEG) (27)
  • Stomabehandlung (28)
  • Pflege des zentralen ­Venenkatheters (30)
  • Bandagen und Orthesen (31d)
  • Anleitung bei der ­Behandlungspflege (7)

Alle weiteren Informationen rund um den Einsatz der Blanko-Verordnung, das „Muster 12“, erfahren Sie in der Webinaraufzeichnung.

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